Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1994

Geschäftszahl

93/14/0150

Rechtssatz

Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft.