Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Geschäftszahl

92/13/0301

Rechtssatz

Unter dem Tatbestandsmerkmal der mehrjährigen Tätigkeit iSd Paragraph 37, Absatz 2, Ziffer eins, EStG 1972 ist eine Tätigkeit zu verstehen, die sich zumindest über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt (Hinweis E 17.2.1993, 89/14/0250). Die Ansicht, daß der begünstigte Steuersatz deswegen nicht zustehe, weil sich die Tätigkeit auf höchstens zwei Jahre (zwei Besteuerungszeiträume) erstreckte, verkennt die Rechtslage.