Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1980

Geschäftszahl

2842/78

Rechtssatz

Die im Abkommen über Soziale Sicherheit mit Jugoslawien vereinbarten Bescheinigungen der jeweils zuständigen jugoslawischen Behörde über die Höhe der von jugoslawischen Staatsbürgern erbrachten Unterhaltsleistungen für ihre in Jugoslawien sich ständig aufhaltenden Kinder sind widerlegbar.