Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1976

Geschäftszahl

1337/75

Rechtssatz

Ein Erlass, der jede Nebenbeschäftigung von der Genehmigung durch vorgesetzte Organe abhängig macht, ist gesetzwidrig (Hinweis VfSlg 4335/1962).