Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
24.05.1963
Geschäftszahl
0245/62
Rechtssatz
Eine in der Wiener Zeitung veröffentlichte "amtliche Bekanntgabe" der Vorgänge, die sich in einer Ministerratssitzung abgespielt hatten, vermag eine mündliche Verkündung des zu erlassenden Bescheides oder eine Zustellung einer schriftlichen Bescheidausfertigung nicht zu ersetzen.