Niederösterreich
5200/1-4
NÖ Musikschulförderungs- Verordnung 2000
31.07.2014
NÖ Musikschulförderungs- Verordnung 2000 | |||
| |||
5200/1-0 | Stammverordnung | 62/00 | 2000-05-30 |
| Blatt 1, 2 + 3-10 (Anlagen) | ||
5200/1-1 | 1. Novelle | 173/01 | 2001-10-31 |
| Blatt 3, 4 (Anlagen) | ||
5200/1-2 | 2. Novelle | 70/06 | 2006-07-31 |
| Blatt 1-11 | ||
5200/1-3 | 3. Novelle | 82/10 | 2010-10-29 |
| Blatt 3-15 (Anlagen) | ||
5200/1-4 | 4. Novelle | 70/14 | 2014-07-31 |
| Blatt 3-16 (Anlagen) | ||
Ausgegeben am | Jahrgang 2014 |
Die NÖ Landesregierung hat am 8. Juli 2014 aufgrund des Paragraph 12, Absatz 7, des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Landesgesetzblatt 5200–2 , verordnet:
Änderung der NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000
Artikel I
Die NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000, LGBl. 5200/1, wird wie folgt geändert:
Die Anlage lautet:
Artikel II
Art. römisch eins tritt am 1. September 2014 in Kraft.
Niederösterreichische Landesregierung: |
Paragraph eins,
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Förderungen, die aufgrund des NÖ Musikschulgesetzes 2000 vergeben werden.
Paragraph 2,
Förderungsvoraussetzungen
(1) Der Förderantrag ist schriftlich – unter Verwendung der in der Anlage enthaltenen Formulare – bis spätestens 30.11. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres an die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zu stellen, wobei für die Einhaltung dieser Frist der Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Förderantrags bei der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen maßgeblich ist.
Die schriftliche Antragstellung hat
* postalisch und
* elektronisch über das beim Schulerhalter
installierte Musikschulverwaltungsprogramm der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen oder über ein von der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zur Verfügung gestelltes Programm
zu erfolgen.
(2) Stichtag für die Angaben des Förderantrags ist der 30. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres.
(3) Der Schulerhalter stimmt als Förderungswerber im Förderantrag folgendem zu:
Paragraph 3,
Einstellung und Rückerstattung der Förderung
(1) Die Förderung ist einzustellen und/oder ganz oder teilweise unter Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen zurückzuverlangen, wenn
(2) Die zurückerstatteten Mittel sind für Zwecke der Musikschulförderung zu verwenden.
Paragraph 4,
Inkrafttreten und Aufhebung älteren Rechts
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Musikschulförderungsverordnung 1995, LGBl. 5200/1–0, außer Kraft.
Anlage
(Musikschulstempel) , Ort und Datum
Förderantrag für das Jahr
An die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen c/o Musikschulmanagement Niederösterreich Neue Herrengasse 10/3 3100 St. Pölten
Für die Aufrechterhaltung und Förderung des Schulbetriebes wird für das Kalenderjahr eine Förderung in der Höhe von €
beantragt.
Die Förderung möge an das nachstehende Bankinstitut angewiesen werden: Bankinstitut: BIC:
IBAN: ....... ....... ....... ....... ......... Kontoinhaber:
Die Aufstellung über die Verwendung der Förderung des Vorjahres (Gesamtabrechnung) in der Höhe von € wird bis spätestens 15. März des kommenden Kalenderjahres nachgereicht.
Es wird ersucht, den Antrag vollständig und leserlich auszufüllen und mit Ausnahme der Gesamtabrechnung bis spätestens 30. November des laufenden Jahres an die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zu richten. Die Angaben im Antrag - mit Ausnahme der Gesamtabrechnung - beziehen sich auf den Stichtag 30. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres.
Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Grundlage des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000 und des NÖ Musikschulplans. Wir akzeptieren diese Grundlagen vorbehaltlos.
(Unterschrift des Schulleiters) Unterschrift des Bürgermeisters/Verbands/ Vereinsobmannes/sonstigen Vertretungsbefugten (Nichtzutreffendes bitte streichen)
Erhebungsbogen zum Förderantrag für das Jahr
Stichtag: 3 0. / 1 0. /
Adresse: Straße Postleitzahl Ort Telefon Mobil E-Mail
private Adresse: Straße Postleitzahl Ort Telefon privat Mobil privat E-Mail
# Gemeinde # Gemeindeverband # Verein # Sonstiger, und zwar:
Offizieller Name des Schulerhalters
Adresse: Straße Postleitzahl Ort
Telefon Email
Titel Vorname Nachname
Adresse: Straße Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
b2) Für den Förderantrag zuständiger Sachbearbeiter:
Titel Vorname Nachname
Telefon Mobil E-Mail
Nichtuntersagungsbescheid des Landesschulrates für NÖ
gemäß Paragraph 7, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,,
i. d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2008, vom Die Musikschule besitzt das Öffentlichkeitsrecht gemäß Paragraph 14, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,,
i. d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2008, Ja Nein 3. Unterrichtsstandorte laut Statut: Standorte (Aufzählung)
(Weitere auf Beiblatt ergänzen!)
Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten:
Anzahl der Schüler über 24 Anzahl der auswärtigen Schüler unter 24 Anzahl der auswärtigen Schüler über 24
Wettbewerb Bundesland Nachname Vorname Gebdatum Geschlecht Instrument Lehrer
Anzahl der Schüler Übertrittsprüfung in die Unterstufe
Mittelstufe Oberstufe Abschlussprüfung
Ausbildungsinstitut Bundes land Nachname Vorname Gebdatum Geschlecht Instrument (Fach) Lehrer
Anzahl der Instrument Schüler
Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu
Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu
Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu
LEHRERBOGEN Stichtag: 30. / 10. /
PERSÖNLICHE DATEN
Titel
Vorname
Nachname
Geschlecht
Geburtsdatum
Sozialversicherungsnummer -
Adresse: Straße
Adresse: Postleitzahl / Ort
Alter Dienstvertrag nach Paragraphen 46, ff. NÖ GVBG (vor der Novelle d. NÖ GVBG, Landesgesetzblatt 2420-38) nur, wenn alter Dienstvertrag:
Matura abgelegt: ja nein Neuer Dienstvertrag nach Paragraphen 46, ff. NÖ GVBG (ab der Novelle d. NÖ GVBG, LGBl. 2420-38) Sondervertrag nach Paragraph 41, NÖ GVBG Entlohnungsgruppe nach NÖ GVBG Entlohnungsstufe nach NÖ GVBG Vorrückungsstichtag / nächste Vorrückung Beginn des Dienstverhältnisses Befristetes Dienstverhältnis
AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG
Bezeichnung des Ausbildungsinstitutes (z.B. Universität f. Musik u. darst. Kunst in Wien) Studienrichtung (z.B. IGP1, Konzertfach) Abschlussprüfung (z.B. Lehrbefähigung, 1. Diplomprüfung, Student) Hauptfachinstrument andere Ausbildung (z.B. Lehramt Hauptschule o. Volksschule) Ausbildung nostrifiziert Jahr der letzten Lehrerfortbildung Ausbildungsänderung seit dem Stichtag des Vorjahres
UNTERRICHT
Unterrichtete Hauptfächer Unterrichtete Ergänzungsfächer Unterrichtete Wochenstunden
Montag: Donnerstag: Dienstag: Freitag: Mittwoch: Samstag:
Summe:
Unterrichtete Wochenstunden inkl. Absetzstunden Unterrichtete Wochenstunden inkl. Absetzstunden und Wertigkeit Davon Wochenstunden, die zusätzlich zu den im NÖ Musikschulplan vorgesehenen unterrichtet werden
Geförderte Hauptfächer (EINZEL- UND GRUPPENUNTERRICHT) bis 24 Jahre: Schülerliste
Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Überkont ingent
SUMME
Geförderte Hauptfächer (KURS- UND KLASSENUNTERRICHT) bis 24 Jahre: Schülerliste
Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent
SUMME
Geförderte Ergänzungsfächer: Ensembleschülerliste
Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent
SUMME
* Ensembleschüler sind Schüler, die an der Musikschule kein Hauptfach besuchen.
Geförderte Ergänzungsfächer: Schülerliste (ausgenommen Ensembleschüler)
Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent
SUMME
Nicht geförderte Fächer: Schülerliste (Hauptfach, Ergänzungsfach, Ensembleschüler)
Nachname Vorname Geschlecht Geb.Datum Straße PLZ Ort Kategorie (HF,EF,Ens.) Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe LJ WS WS inkl. Wertigkeit ÜK
SUMME
FÄCHERLISTE
Unterrichtetes Fach Schüler Wochenstunden / Wochenstunden inkl. Wertigkeit Hauptfachschüler Einzelunterricht, 2er und 3er Gruppen Hauptfach-Schüler Kurs-und Klassenunterricht Ensemble -schüler Ergänzungsfachschüler Schüler über24 Hauptfachschüler Einzelunterricht, 2er und 3er Gruppen Hauptfach-Schüler Kurs-und Klassenunterricht Ensembleschüler Ergänzun gsfachschül er Schüler über 24 / /
/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /
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/ / / / / / / / / / / / / / SUMME 0 0 0 0 0 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0
E50 Anteil: 0 WSt (0,00%), EF Anteil: Wochenstundensumme
Lehrerbögen: 0,0
Summe aller geförderten Schüler WSt / WSt inkl. Wertigkeit:
0 Schüler, 0,00 WSt / 0,00 WSt inkl. WE Geförderte Wochenstunden laut Musikschulplan: 0 Differenz zwischen Summer 0,00 WSt
NICHT GEFÖRDERTE WOCHENSTUNDEN
Folgende Wochenstunden werden im Schuljahr / für die Förderung nicht berücksichtigt, da sie zusätzlich zu den im NÖ Musikschulplan vorgesehenen Wochenstunden abgehalten werden:
Unterrichtetes Fach Lehrer Schüler Wochenstunden
Wochenstunden inkl. Wertigkeit SUMME:
Musikschule: Jahr:
GESAMTABRECHNUNG
Betrag in 1) Einnahmen: EUR
Schulgeld (VRV +810)
Förderung des Landes Niederösterreich (VRV +861)
Gemeindebeiträge (VRV +862 od. +817)
Gebäude (Veräußerung; VRV +01.)
Sonstige Einnahmen (VRV +829)
SUMME EINNAHMEN
Personalkosten: (Für Lehrpersonal wird empfohlen, die letzten drei Stellen mit „100“ zu beziffern, für Verwaltungspersonal wird empfohlen, die letzten drei Stellen mit „200“ zu beziffern.)
Lehrpersonal Bezüge (VRV -510100) Sachbezüge (VRV -540100) Reisegebühren (VRV -560100) Sonst. Aufwandsentschädigungen (VRV -563100) Mehrleistungsvergütungen (VRV -565100) Zuwendung aus Anlass von Dienstjubiläen (VRV -566100) Belohnungen und Geldaushilfen (VRV -567100) DGB zum Ausgleichsfonds f. Fam.beihilfen (VRV -580100) Sonst. DGB zur sozialen Sicherheit (VRV -581100) Leistungen aus der Selbstträgerschaft (VRV -582100) Freiwillige Sozialleistungen bar (VRV -590100)
Verwaltungspersonal Bezüge (VRV -510200) Sachbezüge (VRV -540200) Reisegebühren (VRV -560200) Sonst. Aufwandsentschädigungen (VRV -563200) Mehrleistungsvergütungen (VRV -565200) Zuwendung aus Anlass von Dienstjubiläen (VRV -566200) Belohnungen und Geldaushilfen (VRV -567200) DGB zum Ausgleichsfonds f. Fam.beihilfen (VRV -580200) Sonst. DGB zur sozialen Sicherheit (VRV -581200) Leistungen aus der Selbstträgerschaft (VRV -582200) Freiwillige Sozialleistungen bar (VRV -590200)
Abgaben, Entgelte, Versicherungen Öffentliche Abgaben (VRV -71.) Entgelte für sonstige Leistungen (VRV -728; z.B. AKM, GIS etc.) Versicherungen (VRV -670)
Ev. Kosten der Gebäudeerhaltung und Benutzung
Gebäude (Erwerb, Herstellung; VRV -01.) Energiebezüge (VRV -60.) Instandhaltung (VRV -61.) Post- und Telekommunikationsdienste (VRV -63.) Miet- und Pachtzinse (VRV -70.)
Erhaltung und Neuanschaffung
der Schuleinrichtung Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung (VRV -04.) Geringwertige Wirtschaftsgüter (VRV -40.) Betriebsstoffe u. sonst. Verbrauchsgüter (VRV -45. außer -456 und -457)
von Lehrmaterial Schreib-, Zeichenu. sonst. Büromittel (Notenpapier, CDs etc.; VRV -456) Druckwerke (Lehrbücher, -hefte, Notenmaterial etc.; VRV -457)
von Instrumenten *) Ankauf von Musikinstrumenten (VRV -043 oder -400) Instandhaltung (z.B. Warten und Stimmen; VRV -618)
Sonstige Ausgaben (VRV -729)
SUMME AUSGABEN
Summe der Ausgaben
Summe der Einnahmen
Zuschüsse der Gemeinde/des Gemeindeverbandes/des Vereines/ Sonstiger (welcher ?) (VRV +872)
(Stempel) Unterschrift des Bürgermeisters/Verbands- /Vereinsobmannes/sonstigen Vertretungsbefugten (Nichtzutreffendes bitte streichen)
*) Bei der Angabe von Beträgen im Bereich „Instrumente“ ist zu beachten, dass diese Beträge von den in anderen Bereichen (z.B. „Geringwertige Wirtschaftsgüter (VRV -40.)“) gebuchten Beträgen abzuziehen sind, um eine doppelte Angabe zu vermeiden.