Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

5200/1-4

Titel

NÖ Musikschulförderungs- Verordnung 2000

Ausgabedatum

31.07.2014

Text

 

NÖ Musikschulförderungs- Verordnung 2000

 

5200/1-0

Stammverordnung

62/00

2000-05-30

 

Blatt 1, 2 + 3-10 (Anlagen)

5200/1-1

1. Novelle

173/01

2001-10-31

 

Blatt 3, 4 (Anlagen)

5200/1-2

2. Novelle

70/06

2006-07-31

 

Blatt 1-11

5200/1-3

3. Novelle

82/10

2010-10-29

 

Blatt 3-15 (Anlagen)

5200/1-4

4. Novelle

70/14

2014-07-31

 

Blatt 3-16 (Anlagen)

Ausgegeben am
31.07.2014

Jahrgang 2014
70. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 8. Juli 2014 aufgrund des Paragraph 12, Absatz 7, des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Landesgesetzblatt 5200–2 , verordnet:

Änderung der NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000

Artikel I

Die NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000, LGBl. 5200/1, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Artikel II

Art. römisch eins tritt am 1. September 2014 in Kraft.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Sobotka

Paragraph eins,

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Förderungen, die aufgrund des NÖ Musikschulgesetzes 2000 vergeben werden.

Paragraph 2,

Förderungsvoraussetzungen

(1) Der Förderantrag ist schriftlich – unter Verwendung der in der Anlage enthaltenen Formulare – bis spätestens 30.11. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres an die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zu stellen, wobei für die Einhaltung dieser Frist der Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Förderantrags bei der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen maßgeblich ist.

Die schriftliche Antragstellung hat

* postalisch und

* elektronisch über das beim Schulerhalter

installierte Musikschulverwaltungsprogramm der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen oder über ein von der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zur Verfügung gestelltes Programm

zu erfolgen.

(2) Stichtag für die Angaben des Förderantrags ist der 30. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres.

(3) Der Schulerhalter stimmt als Förderungswerber im Förderantrag folgendem zu:

  1. Ziffer eins
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Förderjahr quartalsmäßig.

  1. Ziffer 2
    Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (Gesamtabrechnung) ist bis spätestens 15. März des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zur Verfügung zu stellen.

  1. Ziffer 3
    Der Schulerhalter bestätigt, dass die Musikschule gemäß Paragraph 7, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2001,, dem Landesschulrat für Niederösterreich angezeigt und von diesem nicht untersagt wurde.

  1. Ziffer 4
    Über Aufforderung werden der Abteilung Kultur und Wissenschaft des Amtes der NÖ Landesregierung bzw. der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen auf übermittelten Formblättern statistische Daten zur Verfügung gestellt.

  1. Ziffer 5
    Schulerhalter und Höhe der Förderung werden im jährlich erscheinenden “Bericht über die Förderungsmaßnahmen der Abteilung Kultur und Wissenschaft des Amtes der NÖ Landesregierung” veröffentlicht. Der Schulerhalter stimmt einer Verwendung seiner Daten durch das Land Niederösterreich und die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2005,, ausdrücklich zu.

  1. Ziffer 6
    Die Landesregierung und ihre Kontrollinstanzen sind berechtigt, in sämtliche Unterlagen Einsicht zu nehmen, die die Förderung und ihre Voraussetzungen betreffen. Der Landesregierung und ihren Kontrollinstanzen sind sämtliche verlangten Auskünfte umgehend und wahrheitsgemäß zu erteilen oder erteilen zu lassen.

  1. Ziffer 7
    Der Schulerhalter hat durch Verwendung des beziehungsweise der vom Land Niederösterreich genannten Logos in angemessener und lesbarer Form und wenn möglich durch Anbringung des Hinweises “Gefördert durch das Land Niederösterreich” auf sämtlichen geeigneten Medien auf die Förderung des Landes Niederösterreich hinzuweisen.

  1. Ziffer 8
    Der Schulerhalter erklärt sich bereit, auch folgende Schüler in die Musikschule aufzunehmen:

  1. Litera a
    Schüler, deren Hauptwohnsitz sich zwar in Niederösterreich, aber außerhalb des Gebietes des Schulerhalters befindet;

  1. Litera b
    Schüler, deren Hauptwohnsitz sich zwar im Gebiet eines anderen Schulerhalters befindet, der ein bestimmtes Hauptfach nicht führt, das der Schüler besuchen will und dieses Hauptfach vom Schulerhalter angeboten wird.

Paragraph 3,

Einstellung und Rückerstattung der Förderung

(1) Die Förderung ist einzustellen und/oder ganz oder teilweise unter Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen zurückzuverlangen, wenn

  1. Ziffer eins
    die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem NÖ Musikschulgesetz 2000 nicht mehr gegeben sind, außer der Schulerhalter hat eine Förderung aufgrund des Paragraph 15, Absatz 3, des NÖ Musikschulgesetzes 2000 erhalten oder

  1. Ziffer 2
    sich herausstellt, dass die Förderung aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben vergeben oder widmungswidrig verwendet wurde oder

  1. Ziffer 3
    der Schulerhalter die widmungsgemäße Verwendung der Förderung nicht nachweist oder

  1. Ziffer 4
    die Auflagen oder Bedingungen der Förderung nicht eingehalten wurden oder

  1. Ziffer 5
    über das Vermögen des Schulerhalters das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wurde.

(2) Die zurückerstatteten Mittel sind für Zwecke der Musikschulförderung zu verwenden.

Paragraph 4,

Inkrafttreten und Aufhebung älteren Rechts

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Musikschulförderungsverordnung 1995, LGBl. 5200/1–0, außer Kraft.

              

Anlage

(Musikschulstempel) , Ort und Datum

Förderantrag für das Jahr

An die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen c/o Musikschulmanagement Niederösterreich Neue Herrengasse 10/3 3100 St. Pölten

Für die Aufrechterhaltung und Förderung des Schulbetriebes wird für das Kalenderjahr eine Förderung in der Höhe von €

beantragt.

Die Förderung möge an das nachstehende Bankinstitut angewiesen werden: Bankinstitut: BIC:

IBAN: ....... ....... ....... ....... ......... Kontoinhaber:

Die Aufstellung über die Verwendung der Förderung des Vorjahres (Gesamtabrechnung) in der Höhe von € wird bis spätestens 15. März des kommenden Kalenderjahres nachgereicht.

Es wird ersucht, den Antrag vollständig und leserlich auszufüllen und mit Ausnahme der Gesamtabrechnung bis spätestens 30. November des laufenden Jahres an die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen zu richten. Die Angaben im Antrag - mit Ausnahme der Gesamtabrechnung - beziehen sich auf den Stichtag 30. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres.

Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Grundlage des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der NÖ Musikschulförderungs-Verordnung 2000 und des NÖ Musikschulplans. Wir akzeptieren diese Grundlagen vorbehaltlos.

(Unterschrift des Schulleiters) Unterschrift des Bürgermeisters/Verbands/ Vereinsobmannes/sonstigen Vertretungsbefugten (Nichtzutreffendes bitte streichen)

              

Erhebungsbogen zum Förderantrag für das Jahr

Stichtag: 3 0. / 1 0. /

  1. Ziffer eins
    1. Litera a
      Musikschule: Offizieller Name der Musikschule

Adresse: Straße Postleitzahl Ort Telefon Mobil E-Mail

  1. Litera b
    Leiter: Titel Vorname Nachname

private Adresse: Straße Postleitzahl Ort Telefon privat Mobil privat E-Mail

  1. Ziffer 2
    1. Litera a
      Schulerhalter (Träger):

# Gemeinde # Gemeindeverband # Verein # Sonstiger, und zwar:

Offizieller Name des Schulerhalters

Adresse: Straße Postleitzahl Ort

Telefon Email

  1. Litera b
    Bürgermeister/Verbands-/Vereinsobmann/Sonstiger Vertretungsbefugter:

Titel Vorname Nachname

Adresse: Straße Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail

b2) Für den Förderantrag zuständiger Sachbearbeiter:

Titel Vorname Nachname

Telefon Mobil E-Mail

  1. Litera c
    Schulbehördliche Genehmigung:

Nichtuntersagungsbescheid des Landesschulrates für NÖ

gemäß Paragraph 7, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,,

i. d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2008, vom Die Musikschule besitzt das Öffentlichkeitsrecht gemäß Paragraph 14, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,,

i. d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2008, Ja Nein 3. Unterrichtsstandorte laut Statut: Standorte (Aufzählung)

(Weitere auf Beiblatt ergänzen!)

  1. Ziffer 4
    Schulgeld: a) Jahresschulgeld (in Euro): Gattung (UF) Schulbezeichnung Schüler bis 24 der Mitgliedsgemeinde Schüler ab 24 der Mitgliedsgemeinde Auswärtige Schüler bis 24 Auswärtige Schüler ab 24 E50 Einzelstunde zu 50 Min. (E 1) E25 Einzelstunde zu 25 Min. (E ½) E40 Einzelstunde zu 40 Min. (E 0,8) E30 Einzelstunde zu 30 Min. (E 0,6) G2-50 Zweier-Gruppe zu 50 Min. (G 2) G3-50 Dreier-Gruppe zu 50 Min. (G 3) K50 Kurse (4-8 Schüler) zu 50 Min. L50 Klassen (ab 9 Schüler) zu Min. Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung Künstl. Tanz/ Ballett/ Rhythmik

  1. Litera b
    Ermäßigungen:

Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten: Anzahl der Schüler, die Ermäßigungen von % erhalten:

  1. Litera c
    Erhöhtes Schulgeld:

Anzahl der Schüler über 24 Anzahl der auswärtigen Schüler unter 24 Anzahl der auswärtigen Schüler über 24

  1. Ziffer 5
    Schulorganisation:
    1. Litera a
      Anzahl der Musikschul-Veranstaltungen im vergangenen Schuljahr:

  1. Litera b
    Name des Elternvereins:

  1. Litera c
    Teilnehmer an Instrumental-, Gesangs- oder Tanzwettbewerben im vergangenen Schuljahr:

Wettbewerb Bundesland Nachname Vorname Gebdatum Geschlecht Instrument Lehrer

  1. Litera d
    Anzahl der Schüler, die im vergangenen Schuljahr Übertrittsprüfungen / Abschlussprüfungen abgelegt haben:

Anzahl der Schüler Übertrittsprüfung in die Unterstufe

Mittelstufe Oberstufe Abschlussprüfung

  1. Litera e
    Anzahl der Aufnahmen von Schülern im vergangenen Schuljahr in einem weiterführenden Ausbildungsinstitut (z.B. Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien):

Ausbildungsinstitut Bundes land Nachname Vorname Gebdatum Geschlecht Instrument (Fach) Lehrer

  1. Litera f
    Anzahl der Schüler, die derzeit auf der Warteliste für die Aufnahme in die Musikschule stehen:

Anzahl der Instrument Schüler

  1. Ziffer 6
    Schulräumlichkeiten:
    1. Litera a
      Folgende Administrationsräume stehen der Musikschule zur Verfügung (Direktion, Lehrerzimmer, Sekretariat, Archiv u. a.):

Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu

  1. Litera b
    Folgende Unterrichtsräume stehen ausschließlich der Musikschule zur Verfügung:

Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu

  1. Litera c
    Folgende Räume der (Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Kindergärten o. a.) werden von der Musikschule mitbenützt:

Anzahl: , Größe (in m2): von bis zu

  1. Ziffer 7
    Schulinstrumentarium/Leihinstrumentarium:
    Instrumente Anzahl Schulinstrumentarium Anzahl Leihinstrumentarium

LEHRERBOGEN Stichtag: 30. / 10. /

PERSÖNLICHE DATEN

Titel

Vorname

Nachname

Geschlecht

Geburtsdatum

Sozialversicherungsnummer -

Adresse: Straße

Adresse: Postleitzahl / Ort

E-Mail

Alter Dienstvertrag nach Paragraphen 46, ff. NÖ GVBG (vor der Novelle d. NÖ GVBG, Landesgesetzblatt 2420-38) nur, wenn alter Dienstvertrag:

Matura abgelegt: ja nein Neuer Dienstvertrag nach Paragraphen 46, ff. NÖ GVBG (ab der Novelle d. NÖ GVBG, LGBl. 2420-38) Sondervertrag nach Paragraph 41, NÖ GVBG Entlohnungsgruppe nach NÖ GVBG Entlohnungsstufe nach NÖ GVBG Vorrückungsstichtag / nächste Vorrückung Beginn des Dienstverhältnisses Befristetes Dienstverhältnis

AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG

Bezeichnung des Ausbildungsinstitutes (z.B. Universität f. Musik u. darst. Kunst in Wien) Studienrichtung (z.B. IGP1, Konzertfach) Abschlussprüfung (z.B. Lehrbefähigung, 1. Diplomprüfung, Student) Hauptfachinstrument andere Ausbildung (z.B. Lehramt Hauptschule o. Volksschule) Ausbildung nostrifiziert Jahr der letzten Lehrerfortbildung Ausbildungsänderung seit dem Stichtag des Vorjahres

UNTERRICHT

Unterrichtete Hauptfächer Unterrichtete Ergänzungsfächer Unterrichtete Wochenstunden

Montag: Donnerstag: Dienstag: Freitag: Mittwoch: Samstag:

Summe:

Unterrichtete Wochenstunden inkl. Absetzstunden Unterrichtete Wochenstunden inkl. Absetzstunden und Wertigkeit Davon Wochenstunden, die zusätzlich zu den im NÖ Musikschulplan vorgesehenen unterrichtet werden

Geförderte Hauptfächer (EINZEL- UND GRUPPENUNTERRICHT) bis 24 Jahre: Schülerliste

Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Überkont ingent

SUMME

Geförderte Hauptfächer (KURS- UND KLASSENUNTERRICHT) bis 24 Jahre: Schülerliste

Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent

SUMME

Geförderte Ergänzungsfächer: Ensembleschülerliste

Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent

SUMME

* Ensembleschüler sind Schüler, die an der Musikschule kein Hauptfach besuchen.

Geförderte Ergänzungsfächer: Schülerliste (ausgenommen Ensembleschüler)

Nachname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Straße PLZ Ort Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe Lernjahr Wochenstunden Wochenstunden inkl. Wertigkeit Überkontingent

SUMME

Nicht geförderte Fächer: Schülerliste (Hauptfach, Ergänzungsfach, Ensembleschüler)

Nachname Vorname Geschlecht Geb.Datum Straße PLZ Ort Kategorie (HF,EF,Ens.) Fach Unterrichtsform Unterrichtsdauer in Minuten Lehrkraft Ausbildungsstufe LJ WS WS inkl. Wertigkeit ÜK

SUMME

FÄCHERLISTE

Unterrichtetes Fach Schüler Wochenstunden / Wochenstunden inkl. Wertigkeit Hauptfachschüler Einzelunterricht, 2er und 3er Gruppen Hauptfach-Schüler Kurs-und Klassenunterricht Ensemble -schüler Ergänzungsfachschüler Schüler über24 Hauptfachschüler Einzelunterricht, 2er und 3er Gruppen Hauptfach-Schüler Kurs-und Klassenunterricht Ensembleschüler Ergänzun gsfachschül er Schüler über 24 / /

/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /

/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /

/ / / / / / / / / / / / / / SUMME 0 0 0 0 0 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0

E50 Anteil: 0 WSt (0,00%), EF Anteil: Wochenstundensumme

Lehrerbögen: 0,0

Summe aller geförderten Schüler WSt / WSt inkl. Wertigkeit:

0 Schüler, 0,00 WSt / 0,00 WSt inkl. WE Geförderte Wochenstunden laut Musikschulplan: 0 Differenz zwischen Summer 0,00 WSt

NICHT GEFÖRDERTE WOCHENSTUNDEN

Folgende Wochenstunden werden im Schuljahr / für die Förderung nicht berücksichtigt, da sie zusätzlich zu den im NÖ Musikschulplan vorgesehenen Wochenstunden abgehalten werden:

Unterrichtetes Fach Lehrer Schüler Wochenstunden

Wochenstunden inkl. Wertigkeit SUMME:

Musikschule: Jahr:

GESAMTABRECHNUNG

Betrag in 1) Einnahmen: EUR

Schulgeld (VRV +810)

Förderung des Landes Niederösterreich (VRV +861)

Gemeindebeiträge (VRV +862 od. +817)

Gebäude (Veräußerung; VRV +01.)

Sonstige Einnahmen (VRV +829)

SUMME EINNAHMEN

  1. Ziffer 2
    Ausgaben:

Personalkosten: (Für Lehrpersonal wird empfohlen, die letzten drei Stellen mit „100“ zu beziffern, für Verwaltungspersonal wird empfohlen, die letzten drei Stellen mit „200“ zu beziffern.)

Lehrpersonal Bezüge (VRV -510100) Sachbezüge (VRV -540100) Reisegebühren (VRV -560100) Sonst. Aufwandsentschädigungen (VRV -563100) Mehrleistungsvergütungen (VRV -565100) Zuwendung aus Anlass von Dienstjubiläen (VRV -566100) Belohnungen und Geldaushilfen (VRV -567100) DGB zum Ausgleichsfonds f. Fam.beihilfen (VRV -580100) Sonst. DGB zur sozialen Sicherheit (VRV -581100) Leistungen aus der Selbstträgerschaft (VRV -582100) Freiwillige Sozialleistungen bar (VRV -590100)

Verwaltungspersonal Bezüge (VRV -510200) Sachbezüge (VRV -540200) Reisegebühren (VRV -560200) Sonst. Aufwandsentschädigungen (VRV -563200) Mehrleistungsvergütungen (VRV -565200) Zuwendung aus Anlass von Dienstjubiläen (VRV -566200) Belohnungen und Geldaushilfen (VRV -567200) DGB zum Ausgleichsfonds f. Fam.beihilfen (VRV -580200) Sonst. DGB zur sozialen Sicherheit (VRV -581200) Leistungen aus der Selbstträgerschaft (VRV -582200) Freiwillige Sozialleistungen bar (VRV -590200)

Abgaben, Entgelte, Versicherungen Öffentliche Abgaben (VRV -71.) Entgelte für sonstige Leistungen (VRV -728; z.B. AKM, GIS etc.) Versicherungen (VRV -670)

Ev. Kosten der Gebäudeerhaltung und Benutzung

Gebäude (Erwerb, Herstellung; VRV -01.) Energiebezüge (VRV -60.) Instandhaltung (VRV -61.) Post- und Telekommunikationsdienste (VRV -63.) Miet- und Pachtzinse (VRV -70.)

Erhaltung und Neuanschaffung

der Schuleinrichtung Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung (VRV -04.) Geringwertige Wirtschaftsgüter (VRV -40.) Betriebsstoffe u. sonst. Verbrauchsgüter (VRV -45. außer -456 und -457)

von Lehrmaterial Schreib-, Zeichenu. sonst. Büromittel (Notenpapier, CDs etc.; VRV -456) Druckwerke (Lehrbücher, -hefte, Notenmaterial etc.; VRV -457)

von Instrumenten *) Ankauf von Musikinstrumenten (VRV -043 oder -400) Instandhaltung (z.B. Warten und Stimmen; VRV -618)

Sonstige Ausgaben (VRV -729)

SUMME AUSGABEN

Summe der Ausgaben

Summe der Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinde/des Gemeindeverbandes/des Vereines/ Sonstiger (welcher ?) (VRV +872)

(Stempel) Unterschrift des Bürgermeisters/Verbands- /Vereinsobmannes/sonstigen Vertretungsbefugten (Nichtzutreffendes bitte streichen)

*) Bei der Angabe von Beträgen im Bereich „Instrumente“ ist zu beachten, dass diese Beträge von den in anderen Bereichen (z.B. „Geringwertige Wirtschaftsgüter (VRV -40.)“) gebuchten Beträgen abzuziehen sind, um eine doppelte Angabe zu vermeiden.