VORARLBERGER

LANDESGESETZBLATT

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 23. Juni 2017

41. Kundmachung:   Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014-2020

                                  römisch XXX. LT: RV 54/2016, 6. Sitzung 2016

Kundmachung
des Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014-2020

Paragraph eins,

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014-2020 kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 7. Juli 2016 genehmigt.

Paragraph 2,

Die Vereinbarung ist gemäß Artikel 19, Absatz eins, erster Satz am 12. Juni 2017 in Kraft getreten.

Der Landeshauptmann:

Mag. Markus Wallner