Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Oktober 2015

93. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

93. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Hitzendorf wird mit Wirkung vom 15. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In goldenem Schild auf grünem mit einer silbernen Lilie belegten Dreiberg drei grüne Fichten.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Hitzendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer