Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Oktober 2015

92. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Judenburg (politischer Bezirk Murtal)

92. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Judenburg (politischer Bezirk Murtal)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Judenburg wird mit Wirkung vom 15. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im roten Schild silbern ein bärtiger, mit Judenhut bedeckter Mannskopf.“

Paragraph 2,

Die der Stadtgemeinde Judenburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer