Jahrgang 2015

Ausgegeben am 20. Oktober 2015

89. Kundmachung:

Änderung des Gemeindenamens der Marktgemeinde „Straß-Spielfeld“ in „Straß in Steiermark“ (politischer Bezirk Leibnitz)

89. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 2015 über die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde „Straß-Spielfeld“ in „Straß in Steiermark“

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 4, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Straß-Spielfeld am 18. Juni 2015 beschlossenen Änderung des Gemeindenamens in „Straß in Steiermark“ gemäß Paragraph 2, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer