Jahrgang 2015

Ausgegeben am 09. Oktober 2015

84. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

84. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Grün und Gold schräglinks geteilten Schild oben eine silberne Lilie und unten ein schräglinks gestelltes blaues Sägeblatt.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer