
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 22. September 2015 |
74. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Köflach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein aus goldenen Quadersteinen gefügter Rundturm mit fünf vorkragenden Zinnen, schwarz durchbrochen im Erdgeschoß ein Rundbogenportal und beiderseits davon je ein rechteckiges Fenster, im zurückspringenden Obergeschoß zwei Rundbogenfenster.“
Die der Stadtgemeinde Köflach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer