
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 22. September 2015 |
73. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bärnbach (politischer Bezirk Voitsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Bärnbach wird mit Wirkung vom 30. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem goldenen, von einem erniedrigten blauen Wellenbalken durchzogenen Schild oben ein schreitender schwarzer, rot bezungter und bewehrter Bär, unten eine golden gesamte fünfblättrige rote Rose mit grünen Winkelblättern.“
Die der Stadtgemeinde Bärnbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer