Jahrgang 2015

Ausgegeben am 22. September 2015

72. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bad Radkersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

72. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bad Radkersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Bad Radkersburg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Ein achtspeichiges goldenes Rad in rotem Schild.“

Paragraph 2,

Die der Stadtgemeinde Bad Radkersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer