Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 22. September 2015 |
72. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bad Radkersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Bad Radkersburg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein achtspeichiges goldenes Rad in rotem Schild.“
Die der Stadtgemeinde Bad Radkersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer