
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 22. September 2015 |
71. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz) |
Aufgrund des Paragraph 3, Absatz 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Gralla wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Gralla eine Urkunde ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer