Jahrgang 2015

Ausgegeben am 16. September 2015

67. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

67. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Ilz wird mit Wirkung vom 18. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild ein blauer, silbern eingefasster Schrägrechtswellenbalken, mittig überspannt von einer silbern gemauerten zweijochigen Brücke sowie oben und unten von je einer silbernen heraldischen Rose begleitet.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Ilz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer