Jahrgang 2015

Ausgegeben am 16. September 2015

67. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

67. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Ilz wird mit Wirkung vom 18. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild ein blauer, silbern eingefasster Schrägrechtswellenbalken, mittig überspannt von einer silbern gemauerten zweijochigen Brücke sowie oben und unten von je einer silbernen heraldischen Rose begleitet.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Ilz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer