
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 11. August 2015 |
62. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Murtal) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Spielberg wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im goldenen Schild ein aus dem Schildfuß vorne zum hinteren Schildrand aufsteigender blauer Dreiberg, darüber von Gold und Blau in vier Reihen mit zehn (4:3:2:1) Plätzen geschacht.“
Die der Stadtgemeinde Spielberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer