Jahrgang 2015

Ausgegeben am 11. August 2015

61. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

61. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. August 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über einem blauen Lindblattschnitt im Schildfuß in Gold ein blaues Jakobuskreuz.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Kaindorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer