LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 14. Dezember 2017

www.ris.bka.gv.at

Nr. 93 Verordnung:

Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Region Innviertel als Gebiet für Geschäftsbauten

Raumordnungsprogramm

der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Region Innviertel als Gebiet für Geschäftsbauten

Auf Grund des Paragraph 11, Absatz eins und 2 sowie des Paragraph 24, Absatz 2, Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 1993,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2015,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDer Raum der NUTS römisch III Region Innviertel wurde im Zuge der Grundlagenforschung untersucht.
  2. Absatz 2Auf Grund dieser Untersuchung wird festgestellt, dass die Widmung der Grundstücke Nr. 639/5, 645/6, 646/22, .790, 645/4 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 639/2 und .1249, alle KG Ried, Stadtgemeinde Ried im Innkreis, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.675 m² als Gebiet für Geschäftsbauten (Paragraph 23, Absatz 3, Oö. ROG 1994) zulässig ist.
  3. Absatz 3Im Fall der Widmung als Gebiet für Geschäftsbauten (Paragraph 23, Absatz 3, Oö. ROG 1994) ist im Flächenwidmungsplan anzuordnen, dass die im Absatz 2, bezeichneten und in der Anlage dargestellten Grundstücke nur zur Errichtung von Handelsbetrieben im Sinn des Paragraph 24, Absatz 2, Oö. ROG 1994 mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 6.150 m², eingeschränkt auf das Sortiment Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt, verwendet werden dürfen. Innerhalb dieses Gesamtrahmens darf die Verkaufsfläche für sonstige Fachmärkte unter Ausschluss des Verkaufs von Lebens- und Genussmitteln maximal 650 m² betragen.

Paragraph 2,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
  2. Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt das Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken in der Region Innviertel als Gebiet für Geschäftsbauten, Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2007,, außer Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landeshauptmann-Stellvertreter

Anlage