Datum der Kundmachung

22.12.2011

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 136 aus 2011, 46.Stück

Bundesland

Tirol

Kurztitel

Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heiterwang und der Gemeinde Bichlbach

Text

Verordnung der Landesregierung vom 29. November 2011 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heiterwang und der Gemeinde Bichlbach

Paragraph eins,

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß Paragraph 6, Absatz eins, der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2011,, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinde Heiterwang vom 21. September 2011 und der Gemeinde Bichlbach vom 7. September 2011, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heiterwang und der Gemeinde Bichlbach wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 4744 über die Grenzpunkte Nummer 4553, 4552, 5543, 5544, 5545 und 4536 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 4731 gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde vom 5. August 2011, GZl. 83182/11, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Peter Trefalt, Breitenwanger Straße 12, 6600 Reutte.

Paragraph 2,

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.