Datum der Kundmachung
16.11.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/2000 Stück 30
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
Text
Verordnung der Landesregierung vom 7. November 2000, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, wird wie folgt geändert:
Im § 1 hat die lit. b zu lauten:
"b) | "Steinberg" für den Zuchtstamm "Gebirgskönigin" - auf Gst. Nr. 338/45 KG Achental, unmittelbar an der Gabelung der Wege Gst. Nr. 1813, 1814 und 1815, alle KG Achental (Zwiesel)." | |||||||||
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.