Datum der Kundmachung
15.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 107/1998 Stück 40
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol; Änderung
Text
Gesetz vom 8. Oktober 1998, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/1996, wird wie folgt geändert:
1. | Der Abs. 4 des § 7 hat zu lauten: | |||||||||
"(4) Der Vorsitzende hat über die Anträge auf Festsetzung der Gebühren von Zeugen und Beteiligten sowie über die Festsetzung der Gebühren von nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetschern zu entscheiden. Er hat weiters zumindest einen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauten Bediensteten der Geschäftsstelle zu bestimmen, dem die vorläufige Berechnung, die Bekanntgabe und die Auszahlung der Gebühren von Zeugen und Beteiligten obliegen."
2. | Im Abs. 3 des § 10 wird die lit. b aufgehoben und die bisherige lit. c des Abs. 3 erhält die Buchstabenbezeichnung "b". | |||||||||
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft. | ||||||||||