Datum der Kundmachung

03.10.2001

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2001, Stück 21

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-

              Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz eins und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 1999,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Frohnleiten wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.

Paragraph 2

Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Frohnleiten eine Urkunde

ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic