03.10.2001
Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2001, Stück 21
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-
Umgebung)
Auf Grund des Paragraph 3, Absatz eins und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Frohnleiten wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.
Paragraph 2
Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Frohnleiten eine Urkunde
ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic