Datum der Kundmachung

24.01.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2014,

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der römisch XXVII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird

Text

Nr. 1

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der römisch XXVII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird

Auf Grund des Artikel 52, Absatz 2 und 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2013,, in Verbindung mit Artikel 103, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2013,, sowie gemäß Paragraph eins, der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 1977,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 108 aus 2009,, wird verordnet:

Artikel I

Die Zusammensetzung der Oö. Landesregierung, deren Geschäftsverteilung und die den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung unterstellten und in Aufgabengruppen zusammengefassten Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereichs des Landes und der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die Vertretung des Landeshauptmanns sind aus der Beilage samt Anhang (Aufgabenbereich des inneren Dienstes) ersichtlich.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 23. Jänner 2014 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 1. Juli 2013, Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 2013,, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der römisch XXVII. Gesetzgebungsperiode erlassen wird, außer Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Pühringer

Landeshauptmann

Beilage

Beilage

Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der römisch XXVII.

Gesetzgebungsperiode

(Verordnung der Oö. Landesregierung vom 23. Jänner 2014; Inkrafttreten: 23. Jänner 2014)

Landeshauptman

n

Dr. Josef

Pühringer

Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den ihm

als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung

vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des

inneren Dienstes; siehe Anhang)

Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe

(ausgenommen die Angelegenheiten der

Landes-Sozialeinrichtungen, insbesondere
nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichteten
Landesanstalten,

Landes-Jugendhäuser,

Landesgüter und -forste sowie der sonstigen
land- und forstwirtschaftlich genutzten
Liegenschaften des Landes,

Landes-Sonderschulen,

land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,

Berufsschulen,

Sonstigen Schulen des Landes,

Betriebsküchen,

Dienstbehörden- bzw. Dienstgeberaufgaben bei

Dienst- und Naturalwohnungen für Beamte und Vertragsbedienstete des Landes sowie der

Landes-Gästehäuser)

Aufgabengruppe Finanzen

Aufgabengruppe Justitiariat

Aufgabengruppe Kultur

Aufgabengruppe Kultus

Aufgabengruppe Presse

Aufgabengruppe Sonstige präsidielle

Angelegenheiten

(ausgenommen

die allgemeinen Angelegenheiten der Frauen
in der Gesellschaft; Koordination;

die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie

die Rechtsangelegenheiten der Statistik)

Aufgabengruppe Sanitätsdienst

Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Bund

Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Land

Aufgabengruppe Statistik

Aufgabengruppe Verfassungsdienst

(spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung unterstehen dem jeweils

fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung)

(ausgenommen Europäische Integration - generelle Information)

Aus der Aufgabengruppe Agrarische

Angelegenheiten die Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland

Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen

und Zivildienst die Angelegenheiten

Krisenmanagement des Landes (KRIMA),

Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Artikel 97, Absatz 3 und 4 B-VG,

Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns
gemäß Artikel 102, Absatz 5, B-VG,

Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche
der Umfassenden Landesverteidigung

Aus der Aufgabengruppe Soziales die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung

Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land

die Gewährung von Hilfe in besonderen

Lebenslagen (Geldleistungen), und zwar soweit,

als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung

stehen

Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Überwachung der Einhaltung

der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß Paragraphen 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit es nicht Stoffe,

Zubereitungen oder Fertigwaren in

gewerberechtlich zu genehmigenden Betrieben

betrifft

Landeshauptman

n-Stellvertreter

Franz Hiesl

(Vertretung

des

Landeshauptman

ns in allen

Angelegenheite

n, ausgenommen

die

Angelegenheite

n der

mittelbaren

Bundesverwaltu

ng; im Verhinderungsf

all

gegenseitige

Vertretung der LH-Stv.)

Aufgabengruppe Baurecht

(ausgenommen die Angelegenheiten der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß Paragraphen 25 bis 28 Oö. ROG 1994;

verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß Paragraph 40, Absatz 8, Oö. ROG 1994

sowie die Angelegenheiten der Feuerpolizei)

Aufgabengruppe Brücken- und Tunnelbau

Aufgabengruppe Geoinformation und Liegenschaft

Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung und

öffentlicher Verkehr

(ausgenommen die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs)

Aufgabengruppe Hochbau

Aufgabengruppe Personal-Objektivierung

Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten

Aufgabengruppe Straßenerhaltung und -betrieb

Aufgabengruppe Straßenplanung und Netzausbau

Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik

(ausgenommen die Chemie und Luftreinhaltung sowie die Seveso-II-Koordination)

Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Allgemeinen Angelegenheiten

der Familienpolitik; Koordinierung in

besonderen familienpolitischen Angelegenheiten

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe

die Angelegenheiten der Betriebsküchen,

die Angelegenheiten der Dienstbehörden- bzw. Dienstgeberaufgaben bei Dienst- und Naturalwohnungen für Beamte und Vertragsbedienstete des Landes,

aus den Angelegenheiten der Landes-Sozialeinrichtungen, insbesondere nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichtete
Landesanstalten die Landespflege- und Betreuungszentren sowie das Familientherapie-Zentrum des Landes
Oberösterreich und

die Angelegenheiten der Landes-Gästehäuser

Aus der Aufgabengruppe Sonstige präsidielle

Angelegenheiten die Rechtsangelegenheiten der Statistik

Aus der Aufgabengruppe Soziales die Angelegenheiten der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Aus der Aufgabengruppe Raumordnung die Assanierung

Aus der Aufgabengruppe Verkehrsrecht die Angelegenheiten des Straßenrechts

Landeshauptman

n-Stellvertreter

Ing. Reinhold

Entholzer

(Vertretung

des

Landeshauptman

ns in den Angelegenheite

n der

mittelbaren

Bundesverwaltu

ng; im Verhinderungsf

all

gegenseitige

Vertretung der LH-Stv.)

Aufgabengruppe Personenstandswesen

Aufgabengruppe Verwaltungspolizei

(ausgenommen

die Angelegenheiten der Verordnung RGBl. Nr. 153/1897 betreffend die Exekution gegen
Gemeinden und gegen als öffentlich und
gemeinnützig erklärte Anstalten,

die Angelegenheiten des Fremdenrechts,

die Angelegenheiten des Jugendschutzgesetzes,

die Angelegenheiten des Hundehaltegesetzes,

die Angelegenheiten des Sammlungsgesetzes
sowie

die Angelegenheiten des Sexualdienstleistungsgesetzes)

Aufgabengruppe Verkehrsgewerbe

Aufgabengruppe Verkehrsrecht

(ausgenommen die Angelegenheiten des Straßenrechts)

Aufgabengruppe Verkehrstechnik

Aus der Aufgabengruppe Gemeinden

die Durchführung des Finanzausgleichs,
soweit er Gemeinden und Statutarstädte
betrifft, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen
Partei angehören,

die Gemeindeaufsicht in Form von Genehmigungspflichten nach den Paragraphen 69,, 84, 85, 86 und 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990
und den Paragraphen 58,, 59 und 78 der Stadtstatute
von Linz, Steyr und Wels, soweit sie
Gemeinden betrifft, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen
Partei angehören,

die Gemeindeaufsicht in Form von Genehmigungspflichten in dienstrechtlichen
Angelegenheiten, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betrifft, deren Bürgermeister
oder Bürgermeisterinnen der
sozialdemokratischen Partei angehören,

die sonstigen Angelegenheiten der Gemeindeaufsicht jener Gemeinden und Statutarstädte, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen nicht der
sozialdemokratischen Partei angehören

Aus der Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung

und öffentlicher Verkehr die Angelegenheiten

des öffentlichen Verkehrs

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe aus den Angelegenheiten der Landes-Sozialeinrichtungen, insbesondere nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichtete

Landesanstalten die Angelegenheiten der Landeskinder- und Jugendwohnheime

Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land

die Gewährung von Hilfe in besonderen

Lebenslagen (Geldleistungen), und zwar soweit,

als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung

stehen

Landesrat

Rudolf

Anschober

Aufgabengruppe Energie und Rohstoffe

(soweit es sich um Angelegenheiten handelt,

die der Oö. Landesregierung als Kollegialorgan

vorzulegen sind, ist das Einvernehmen mit dem

für die Aufgabengruppe Wirtschaft zuständigen

Mitglied der Oö. Landesregierung herzustellen)

Aufgabengruppe Grund- und Trinkwasserwirtschaft

Aufgabengruppe Lebensmittelaufsicht

(einschließlich der Koordinierungskompetenz in

den Fragen der Gentechnik im Einvernehmen mit

dem für die Agrarischen Angelegenheiten

zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung)

Aufgabengruppe Oberflächengewässerwirtschaft

Aufgabengruppe Preisbestimmung und Preisüberwachung

Aufgabengruppe Umwelt- und Anlagenrecht

(einschließlich Generalkompetenz in der Umweltverträglichkeitsprüfung;

ausgenommen die Angelegenheiten des Gewerberechts für Betriebsanlagen)

Aufgabengruppe Umweltschutz

(einschließlich der Koordinierungskompetenz im Bereich des Klimaschutzes)

Aufgabengruppe Wasserrecht

Aus der Aufgabengruppe Forstdienst die Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung

Aus der Aufgabengruppe Gemeinden die Angelegenheiten der Zweckzuschüsse des Bundes

zur Förderung des Umweltschutzes

Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land

die Gewährung von Hilfe in besonderen

Lebenslagen (Geldleistungen), und zwar soweit,

als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung

stehen

Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Angelegenheiten der Chemie

und Luftreinhaltung (ausgenommen die Angelegenheiten der Überwachung der Einhaltung

der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß

der Paragraphen 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes) sowie die Seveso-II-Koordination

Landesrat

Dr. Manfred

Haimbuchner

Aufgabengruppe Natur- und Landschaftsschutz

(einschließlich Nationalpark-Angelegenheiten)

Aufgabengruppe Sparkassen

Aufgabengruppe Wohnbauförderung

Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land

die Gewährung von Hilfe in besonderen

Lebenslagen (Geldleistungen) und zwar soweit

hiefür im Referat Mittel zur Verfügung stehen

Landesrat

Maximilian

Hiegelsberger

Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten

(ausgenommen die Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland)

Aufgabengruppe Bodenreform

Aufgabengruppe Forstdienst

(ausgenommen die Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung)

Aufgabengruppe Forstrecht

Aufgabengruppe Gemeinden

(ausgenommen

die Durchführung des Finanzausgleichs,
soweit er Gemeinden und Statutarstädte
betrifft, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen
Partei angehören,

die Gemeindeaufsicht in Form von Genehmigungspflichten nach den Paragraphen 69,, 84, 85, 86 und 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990
und den Paragraphen 58,, 59 und 78 der Stadtstatute
von Linz, Steyr und Wels, soweit sie
Gemeinden betrifft, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen
Partei angehören,

die Gemeindeaufsicht in Form von Genehmigungspflichten in dienstrechtlichen
Angelegenheiten, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betrifft, deren Bürgermeister
oder Bürgermeisterinnen der
sozialdemokratischen Partei angehören,

die sonstigen Angelegenheiten der Gemeindeaufsicht jener Gemeinden und Statutarstädte, deren Bürgermeister oder
Bürgermeisterinnen nicht der
sozialdemokratischen Partei angehören,

die Angelegenheiten der Zweckzuschüsse des Bundes zur Förderung des Umweltschutzes)

Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen

und Zivildienst

(ausgenommen die Angelegenheiten

Krisenmanagement des Landes (KRIMA),

Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Artikel 97, Absatz 3 und 4 B-VG,

Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns
gemäß Artikel 102, Absatz 5, B-VG,

Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche
der Umfassenden Landesverteidigung sowie

Zivildienst)

Aufgabengruppe Veterinärdienst

(ausgenommen die Angelegenheiten der Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes)

Aufgabengruppe Veterinärrecht

(ausgenommen die Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes)

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe

die Angelegenheiten der Landesgüter und -
forste sowie sonstiger land- und
forstwirtschaftlich genutzter Liegenschaften
des Landes,

die Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,

aus den Angelegenheiten der Sonstigen
Schulen des Landes die Angelegenheiten der Höheren technischen Lehranstalt für
Lebensmitteltechnologie-Getreidewirtschaft
des Landes Oberösterreich in Wels

Aus der Aufgabengruppe Baurecht die Angelegenheiten der Feuerpolizei

Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Zur Aufgabengruppe Lebensmittelaufsicht

(Einvernehmen hinsichtlich der Koordinierungskompetenz in den Fragen der Gentechnik)

Landesrätin

Mag.a Doris

Hummer

Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft

(ausgenommen

die Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen,

die Angelegenheiten der Familienpolitik;
Koordinierung in besonderen
familienpolitischen Angelegenheiten sowie

von den Angelegenheiten der Jugendbetreuung
und -förderung die Angelegenheiten des Jugendschutzes)

Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen

und Zivildienst die Angelegenheiten des Zivildienstes

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe

die Angelegenheiten der Landes-Jugendhäuser,

die Angelegenheiten der Landes-Sonderschulen,

die Angelegenheiten der Berufsschulen und

die Angelegenheiten der Sonstigen Schulen
des Landes (ausgenommen die Angelegenheiten
der Oö. Landes-Sportschule, der Höheren
technischen Lehranstalt für
Lebensmitteltechnologie-Getreidewirtschaft
des Landes Oberösterreich in Wels sowie die Angelegenheiten der Altenbetreuungsschule
des Landes Oberösterreich)

Aus der Aufgabengruppe Sonstige präsidielle

Angelegenheiten die Allgemeinen

Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination

Aus der Aufgabengruppe Wirtschaft die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung für

Forschung und Entwicklung

Zur Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt

(Einvernehmen hinsichtlich der Angelegenheiten der Schulsozialarbeit)

Landesrätin

Mag.a Gertraud

Jahn

Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt

(hinsichtlich der Angelegenheiten der Schulsozialarbeit im Einvernehmen mit dem für

Bildung und Gesellschaft zuständigen Mitglied

der Oö. Landesregierung)

Aufgabengruppe Soziales

(ausgenommen

die Angelegenheiten der Entscheidung über
die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieher
einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz sowie

die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung

Hinsichtlich der Angelegenheiten der

gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, der sozialökonomischen Betriebe und der Produktionsschulen nur Einvernehmen)

Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land

(ausgenommen die Gewährung von Hilfe in

besonderen Lebenslagen [Geldleistungen], und

zwar soweit, als hiefür in anderen Referaten

Mittel zur Verfügung stehen)

Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft von den Angelegenheiten der Jugendbetreuung und -förderung die Angelegenheiten des Jugendschutzes

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe von den Sonstigen Schulen des Landes

die Angelegenheiten der Altenbetreuungsschule

des Landes Oberösterreich in Linz

Aus der Aufgabengruppe Sonstige präsidielle

Angelegenheiten die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Aus der Aufgabengruppe Verwaltungspolizei die Angelegenheiten des Fremdenrechts, die Angelegenheiten des Jugendschutzgesetzes, die Angelegenheiten des Hundehaltegesetzes, die Angelegenheiten des Sammlungsgesetzes und die Angelegenheiten des Sexualdienstleistungsgesetzes

Aus der Aufgabengruppe Veterinärdienst die Angelegenheiten der Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes

Aus der Aufgabengruppe Veterinärrecht die Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes

Landesrat

Mag. Dr. Michael

Strugl, MBA

Aufgabengruppe Gewerbe

Aufgabengruppe Raumordnung

(ausgenommen die Angelegenheiten der Assanierung)

Aufgabengruppe Sport

Aufgabengruppe Staatsbürgerschaft

Aufgabengruppe Wahlen

Aufgabengruppe Wirtschaft

(ausgenommen die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung für Forschung und Entwicklung)

Aus der Aufgabengruppe Umwelt- und Anlagenrecht die Angelegenheiten des Gewerberechts für Betriebsanlagen

Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Überwachung der Einhaltung

der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß Paragraphen 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit es Stoffe,

Zubereitungen oder Fertigwaren in

gewerberechtlich zu genehmigenden Betrieben

betrifft

Aus der Aufgabengruppe Verfassungsdienst die Angelegenheiten der Europäischen Integration -

generelle Information

Aus der Aufgabengruppe Verwaltungspolizei die Angelegenheiten der Verordnung RGBl. Nr. 153/1897 betreffend die Exekution gegen

Gemeinden und gegen als öffentlich und

gemeinnützig erklärte Anstalten

Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -

betriebe von den Angelegenheiten der Sonstigen

Schulen des Landes die Angelegenheiten der Oö. Landes-Sportschule

Aus der Aufgabengruppe Baurecht die Angelegenheiten der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß Paragraphen 25 bis 28 Oö. ROG

1994; verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß Paragraph 40, Absatz 8, Oö. ROG 1994

Aus der Aufgabengruppe Soziales die Angelegenheiten der gemeinnützigen

Beschäftigungsprojekte, der sozialökonomischen

Betriebe und der Produktionsschulen (im

Einvernehmen mit dem für Soziales zuständigen

Mitglied der Oö. Landesregierung)

Zur Aufgabengruppe Energie und Rohstoffe

(nur Mitbeteiligung, soweit es sich um

Angelegenheiten handelt, die der Oö. Landesregierung als Kollegialorgan vorzulegen

sind)

Anhang

Aufgabenbereich des inneren Dienstes

beim Amt der Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften

Aufgabengruppe Buchhaltungs- und Kassendienst

Aufgabengruppe Gebäude- und Beschaffungs-Management Aufgabengruppe Informations- und Kommunikationstechnologie

Aufgabengruppe Innerdienstliche Finanzangelegenheiten

Aufgabengruppe Innerdienstliche Personalangelegenheiten Aufgabengruppe Innerdienstliche präsidielle Angelegenheiten Aufgabengruppe Personalverrechnung

Aus den übrigen Aufgabengruppen jene Angelegenheiten, die im Kompetenzen-Katalog als solche des inneren Dienstes bezeichnet sind.