Datum der Kundmachung

21.06.2004

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2004, 37. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich

Text

Nr. 37

Auf Grund der Paragraphen 94 a, Absatz eins und 43 Absatz 2, Litera a, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Auf den nachstehend angeführten Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verboten:

bis zur Anschlussstelle Spital am Pyhrn, A 9 Pyhrn
Autobahn;
Straße bis zur Kreuzung mit der B 141 Rieder Straße;
Verlauf;
Paragraph 2,
Vom Verbot nach Paragraph eins, sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot nach Paragraph eins, erfassten Wegstrecken nicht ohne Umweg erreicht werden können, ausgenommen.
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 13. Oktober 1997, verlautbart mit Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 1997,, betreffend ein Fahrverbot auf der B 137 - Innviertler Straße, Straßenkm 64,160 (Staatsgrenze Schärding/Neuhaus) bis Straßen-km 11.386 (Kreuzung B 137/ B 134) und Straßen-km 9,305 (Kreuzung B 137/B 134) bis Straßen-km 0,000 (Kreuzung B 137/B 1/B 138) und auf der B 138, Straßen-km 0,000 (Kreuzung B 138/B 1/B 137) bis Straßen-km 10,485 (Kreuzung B 138/L 537) außer Kraft.