Fundstelle
LGBl. Nr. 25/2002 21. StückLandesgesetzblatt Nr. 25 aus 2002, 21. Stück
Kurztitel
Kundmachung
der Oö. Landesregierung über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt
Text
Nr. 25
Kundmachung
der Oö. Landesregierung über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt
Auf Grund des Art. 32 Abs. 2 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 4/2002, wird kundgemacht:Auf Grund des Artikel 32, Absatz 2, des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 2002,, wird kundgemacht:
Die Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 152/2001, wird wie folgt berichtigt:Die Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 152 aus 2001,, wird wie folgt berichtigt:
Im § 18a Abs. 4 erster Satz wird das Wort "Wahlpartei" durch die Wortfolge "wahlwerbenden Partei" ersetzt.Im Paragraph 18 a, Absatz 4, erster Satz wird das Wort "Wahlpartei" durch die Wortfolge "wahlwerbenden Partei" ersetzt.
Im § 32 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Wahlpartei" durch das Wort "Fraktion" ersetzt.Im Paragraph 32, Absatz 3, wird jeweils das Wort "Wahlpartei" durch das Wort "Fraktion" ersetzt.
Im § 102 Abs. 2 zweiter Satz wird nach dem Wort "enthalten" der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt.Im Paragraph 102, Absatz 2, zweiter Satz wird nach dem Wort "enthalten" der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt.
Im § 108 Abs. 1 zweiter Satz wird das Wort "Wahlparteien" durch das Wort "Fraktionen" ersetzt.Im Paragraph 108, Absatz eins, zweiter Satz wird das Wort "Wahlparteien" durch das Wort "Fraktionen" ersetzt.
Das Oö. Landes-Verfassungsgesetz, LGBl. Nr. 122/1991, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 4/2002, wird wie folgt berichtigt:Das Oö. Landes-Verfassungsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 2002,, wird wie folgt berichtigt:
Im Artikel 35a Abs. 5 wird das Zitat "Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz" durch das Zitat "Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991" ersetzt.Im Artikel 35a Absatz 5, wird das Zitat "Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz" durch das Zitat "Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991" ersetzt.
Im Artikel 35a Abs. 9 wird die Wortfolge "in der Geschäftsordnung des Landtages" durch die Wortfolge "im Geschäftsordnungsgesetz" ersetzt.Im Artikel 35a Absatz 9, wird die Wortfolge "in der Geschäftsordnung des Landtages" durch die Wortfolge "im Geschäftsordnungsgesetz" ersetzt.
Im Artikel 59 Abs. 2 wird die Wortfolge "Bürger-Initiative" durch die Wortfolge "Bürgerinnen- und Bürger-Initiative" ersetzt.Im Artikel 59 Absatz 2, wird die Wortfolge "Bürger-Initiative" durch die Wortfolge "Bürgerinnen- und Bürger-Initiative" ersetzt.
Die Oö. Landtagsgeschäftsordnung, LGBl. Nr. 125/1991, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 6/2002, wird wie folgt berichtigt:Die Oö. Landtagsgeschäftsordnung, Landesgesetzblatt Nr. 125 aus 1991,, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 6 aus 2002,, wird wie folgt berichtigt:
§ 26 Abs. 1 Z. 1 lautet:Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, lautet:
Bürgerinnen- und Bürger-Initiativen (§ 25 Abs. 1),".Bürgerinnen- und Bürger-Initiativen (Paragraph 25, Absatz eins,),".
Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 83/2001, wird wie folgt berichtigt:Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 83 aus 2001,, wird wie folgt berichtigt:
Im § 34 Abs. 1 wird die Wortfolge "der Bundesamt für Agrarbiologie" durch die Wortfolge "dem Bundesamt für Agrarbiologie" ersetzt.Im Paragraph 34, Absatz eins, wird die Wortfolge "der Bundesamt für Agrarbiologie" durch die Wortfolge "dem Bundesamt für Agrarbiologie" ersetzt.
Die Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2001, LGBl. Nr. 83/2001, wird wie folgt berichtigt:Die Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2001, Landesgesetzblatt Nr. 83 aus 2001,, wird wie folgt berichtigt:
Im Artikel I Z. 13 wird das Zitat "organischerIm Artikel römisch eins Ziffer 13, wird das Zitat "organischer
Substanz" durch das Zitat "organische Substanz" ersetzt.
Das Oö. Euro-Einführungsgesetz, LGBl. Nr. 90/2001, wird wie folgt berichtigt:Das Oö. Euro-Einführungsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2001,, wird wie folgt berichtigt:
Im Artikel 11 entfällt in der Promulgationsklausel die Wortfolge "des Landesgesetzes".
Artikel 22 Z. 1 lautet:Artikel 22 Ziffer eins, lautet:
Im § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge "der im Pachtvertrag für das Jagdjahr festgesetzte Jagdschilling" durch die Wortfolge "das im Pachtvertrag für das Jagdjahr festgesetzte Jagdpachtentgelt" ersetzt."Im Paragraph 3, Absatz 2, wird die Wortfolge "der im Pachtvertrag für das Jagdjahr festgesetzte Jagdschilling" durch die Wortfolge "das im Pachtvertrag für das Jagdjahr festgesetzte Jagdpachtentgelt" ersetzt."
Im Artikel 23 lautet die Promulgationsklausel:
"Das Oö. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 32/1964, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 40/2001, wird wie folgt geändert:""Das Oö. Jagdgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 1964,, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2001,, wird wie folgt geändert:"
Artikel 23 Z. 1 lautet:Artikel 23 Ziffer eins, lautet:
Im § 19 Abs. 4 lit. a wird die Wortfolge "der Pachtschilling"Im Paragraph 19, Absatz 4, Litera a, wird die Wortfolge "der Pachtschilling"
durch die Wortfolge "das Pacht-entgelt" ersetzt."
Artikel 23 Z. 7 und 8 lauten:Artikel 23 Ziffer 7 und 8 lauten:
In den §§ 28 und 29 wird der Begriff "Pachtschilling" durch den Begriff "Pachtentgelt" jeweils samt des dazugehörenden bestimmten Artikels in der zutreffenden grammatikalisch richtigen Form ersetzt. Im § 28 Abs. 1 wird zusätzlich das Wort "jeder" durch das Wort "jedes" ersetzt.In den Paragraphen 28 und 29 wird der Begriff "Pachtschilling" durch den Begriff "Pachtentgelt" jeweils samt des dazugehörenden bestimmten Artikels in der zutreffenden grammatikalisch richtigen Form ersetzt. Im Paragraph 28, Absatz eins, wird zusätzlich das Wort "jeder" durch das Wort "jedes" ersetzt.
Im § 32 Abs. 1 lit. a wird die Wortfolge "den Pachtschilling" durch die Wortfolge "das Pacht-entgelt" ersetzt; im § 32 Abs. 3 wird das Wort "Pachtschilling" durch das Wort "Pachtentgelt" ersetzt."Im Paragraph 32, Absatz eins, Litera a, wird die Wortfolge "den Pachtschilling" durch die Wortfolge "das Pacht-entgelt" ersetzt; im Paragraph 32, Absatz 3, wird das Wort "Pachtschilling" durch das Wort "Pachtentgelt" ersetzt."
Artikel 33 Z. 4 entfällt.Artikel 33 Ziffer 4, entfällt.
Im Artikel 34 wird das Zitat "Art. 18 Abs. 3" durch das ZitatIm Artikel 34 wird das Zitat "Art. 18 Absatz 3 ", durch das Zitat
"§ 18 Abs. 3" ersetzt."§ 18 Absatz 3 ", ersetzt.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann