Datum der Kundmachung
27.04.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1995 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Landesgesetz zur Bereinigung der Rechtsordnung des Landes Oberösterreich (Oö. Rechtsbereinigungsgesetz 1995)
Text
Nr. 29
Landesgesetz
vom 1. Februar 1995 zur Bereinigung der Rechtsordnung des Landes
Oberösterreich (O.ö. Rechtsbereinigungsgesetz 1995)
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
§1
Folgende auf der Stufe von einfachen Gesetzen stehende
Rechtsvorschriften werden aufgehoben:
1. | Die Verordnung der ob der Enns'schen Regierung | |||||||||
vom 3. September 1834, Z. 14946, Amtliche Linzer | ||||||||||
Zeitung, Folge 41/1955, betreffend Einzäunung von Hauslacken; | ||||||||||
2. | das Gesetz betreffend die äußere Kennzeichnung | |||||||||
der zum Schütze der Landeskultur bestellten und | ||||||||||
beeideten Wachorgane, GuVBI. 18/1887; | ||||||||||
3. | das Gesetz betreffend die Erfordernisse zur Bestäti gung und Beeidigung für das zum Schutz der Lan | |||||||||
deskultur bestellte Wachpersonal, LGuVBI. 11/1891; | ||||||||||
4. | das Gesetz betreffend die Verbesserung der Hut | |||||||||
weiden, LGuVBI. Nr. 14/1922; | ||||||||||
5. | das Gesetz betreffend die Beendigung der Wieder besiedlung, LGuVBI. 67/1928; | |||||||||
6. | das Gesetz betreffend die zeitliche Befreiung von durch Kriegseinwirkung beschädigten oder zerstör | |||||||||
ten und wiederhergestellten Wohnhäusern von der Grundsteuer und von allen Abgaben, die vom Land | ||||||||||
und von den Gemeinden vom Gebäudebesitz oder | ||||||||||
vom Aufwand für Wohnzwecken oder Zwecken eines | ||||||||||
gewerblichen Betriebes dienenden Räume zukünftig | ||||||||||
eingehoben werden (Grundsteuerbefreiungsgesetz), LGBl. Nr. 53/1948, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/1968; | ||||||||||
7. | das Gesetz über die Zuerkennung einer Versor gungsbeihilfe an Hebammen mit Niederlassungs | |||||||||
erlaubnis und Anspruch auf Mindesteinkommen, die | ||||||||||
am 1. Jänner 1940 wegen Vollendung des 60. Le | ||||||||||
bensjahres nicht mehr unter die Angestelltenversi | ||||||||||
cherungspflicht gefallen sind und ihren Beruf nicht | ||||||||||
mehr ausüben, LGBl. Nr. 35/1950, i.d.F. LGBl. Nr. 26/1951; | ||||||||||
8. | das Gesetz über die Sicherung des Hebammenbei | |||||||||
standes im Lande Oberösterreich durch öffentlich | ||||||||||
bestellte Hebammen (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 25/1951; | ||||||||||
9. | das Gesetz über die Beschäftigung von in Berufsaus bildung stehenden Ärzten in Heil- und Pflegeanstal | |||||||||
ten, LGBl. Nr. 58/1950, i.d.F. 27/1951; | ||||||||||
10. | das Gesetz über die Förderung des Kartoffelbaues im Lande Oberösterreich (Kartoffelbauförderungs-Gesetz), LGBl. Nr. 8/1952, zuletzt geändert durch | |||||||||
LGBl. Nr. 2/1960; | ||||||||||
11. | das Gesetz über die Anwendung von Bestimmungen | |||||||||
des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ablei | ||||||||||
stung freiwilliger Waffenübungen auf die Bedienste | ||||||||||
ten, deren Dienstrecht durch Landesgesetz zu re | ||||||||||
geln ist, LGBl. Nr. 4/1963; | ||||||||||
12. | das Gesetz über die Staatsprüfungskommission für den Försterdienst, LGBl. Nr. 45/1963; | |||||||||
13. | das Gesetz über landwirtschaftliche Siedlungsmaß nahmen, LGBl. Nr. 52/1933, sowie § 22 des Geset | |||||||||
zes über das landwirtschaftliche Siedlungswesen | ||||||||||
(O.ö. LSG 1970), LGBl. Nr. 29/1970, i.d.F. 16/1974. §2 Dieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1995 in Kraft. | ||||||||||