Absatz einsBeim Einbau von Schallschutzfenstern (U-Wert-Vorgabe siehe Paragraph 2, Absatz 3,) an Hauptstraßen A und B (gemäß Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 19/2005) mit erhöhtem Verkehrsaufkommen können für die Rückzahlung des für die Finanzierung aufgenommenen Darlehens laut Finanzierungsplan nichtrückzahlbare Annuitätenzuschüsse in nachstehendem Ausmaß gewährt werden:
- Litera abei einer Darlehenslaufzeit von zehn Jahren jährlich 5 vH;
- Litera bbei einer Darlehenslaufzeit von fünf Jahren jährlich 9 vH.