Bundesland

Wien

Kurztitel

Bauordnung für Wien

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 1930,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 117,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Haustechnische Anlagen

Paragraph 117,

Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des Paragraph 116, Absatz eins, gewährleistet ist.