Bundesland

Tirol

Kurztitel

Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013, Tiroler

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 111/2013 aufgehoben durch LGBl.Nr. 68/2022

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

14.07.2022

Abkürzung

TGHKG 2013

Index

8280 Gas

Text

Paragraph 31,

Typenschild

  1. Absatz einsDas Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Brenner und am Kessel oder, wenn dies nicht möglich ist, an einem sonstigen Bauteil der Kleinfeuerung anzubringen.
  2. Absatz 2Das Typenschild hat jedenfalls zu enthalten:
    1. Litera a
      den Namen und den Firmensitz des Herstellers,
    2. Litera b
      die Type und die Handelsbezeichnung, unter der die Kleinfeuerung oder der wesentliche Bauteil vertrieben wird,
    3. Litera c
      die Herstellernummer und das Baujahr,
    4. Litera d
      die Nennwärmeleistung und den Wärmeleistungsbereich,
    5. Litera e
      die Brennstoffwärmeleistung bei Nennwärmeleistung,
    6. Litera f
      die zulässigen Brennstoffarten,
    7. Litera g
      den zulässigen Betriebsdruck des Wärmeträgers in bar,
    8. Litera h
      die zulässige Betriebstemperatur des Wärmeträgers in Grad Celsius,
    9. Litera i
      den Elektroanschluss (römisch fünf, Hz, A) und die Leistungsaufnahme (W),
    10. Litera j
      bei händisch beschickten Kleinfeuerungen gegebenenfalls den Hinweis, dass die Kleinfeuerung nur mit einem Pufferspeicher betrieben werden darf.

Im RIS seit

06.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2022

Gesetzesnummer

20000545

Dokumentnummer

LTI40035317