Kurztitel
Grundausbildungsverordnung
Text
Anlage 3
Grundausbildung für Funktionen der Ebene Fachbearbeitung
Ausbildungslehrgang – Ausbildungsgegenstände und Stundenausmaß
Ausbildungsgegenstände UE*
Grundzüge des Bundes- und Landesverfassungsrechts
einschließlich der Organisation der österreichischen
Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung
der Organisation der Landes- und Gemeindeverwaltung 18
Grundzüge des Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsstraf-
und Verwaltungsvollstreckungsrechts 18
Grundzüge des Rechts der Europäischen Union 10
Grundzüge des Finanz- und Haushaltsrechts, der Budgetgebarung
und des Zahlungsvollzugs der Länder 8
Grundzüge von ausgewählten, im Rahmen der Landesverwaltung
und der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehenden
Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts 16
Grundzüge des Dienst-, Besoldungs- und
Personalvertretungsrechts der Landesbediensteten 14
Gesamt 84
*Unterrichtseinheiten à 50 Minuten
Dienstprüfung – Prüfungsgegenstände
Allgemeine Prüfungsgegenstände
Grundzüge des Bundes- und Landesverfassungsrechts einschließlich der Organisation der österreichischen Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Organisation der Landes- und Gemeindeverwaltung
Grundzüge des Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsstraf- und Verwaltungsvollstreckungsrechts
Grundzüge des Finanz- und Haushaltsrechts, der Budgetgebarung und des Zahlungsvollzugs der Länder
Grundzüge des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechts der Landesbediensteten
Tiroler Bauordnung samt baurechtlichen Nebengesetzen
Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung einschließlich Grundzüge der Tiroler Bauordnung samt baurechtlichen Nebengesetzen
Raumordnungsrecht und Raumplanung
Gewerberecht samt gewerberechtlichen Nebengesetzen sowie Mineralrohstoffrecht
Naturschutz- und Umweltrecht
Forst-, Jagd- und Fischereirecht sowie Grundzüge des Naturschutz- und Umweltrechts
Agrarrecht sowie Grundzüge des Naturschutz- und Umweltrechts
Agrarwirtschaft einschließlich Alp- und Weidewirtschaft
Allgemeine Angelegenheiten der Landwirtschaft
Landwirtschaftlicher Hochbau und Siedlungswesen
Verkehrserschließung des ländlichen Raumes
Verkehrs- und Straßenrecht
Brücken- und Tunnelbau einschließlich Erhaltung
Straßenbau und Straßenbauverwaltung
Wasserbau und Wasserbauverwaltung
Siedlungswasserwirtschaft
Hydrologie und Hydrographie
Schutzwasserwirtschaft, Gewässerzustand und Wasserkraftanlagen
Hochbau und Hochbauverwaltung
Maschinenbau und Grundzüge der Elektrotechnik
Gas- und Feuerungstechnik
Physik und Strahlenschutz
Gesundheitswesen und Gesundheitsrecht einschließlich Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
Lebensmittelchemie, -technologie und -recht
Sozialverwaltung und Sozialrecht
Sozialverwaltung und Sozialpädagogik
Sozialpädagogik einschließlich der mit den Aufgaben eines Erziehers im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften
Jugendschutz- und Jugendwohlfahrtsrecht
Medizin- und Krankenhaustechnik
Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit
Marketing in der Landesverwaltung
Wirtschafts- und Sachverwaltung
Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsförderung
Tourismusrecht einschließlich des Sportwesens
Gemeinderecht und Wahlordnungen der Gebietskörperschaften
Personenstands- und Staatsbürgerschaftsrecht
Finanzausgleich und Finanzverwaltung (Vertiefung)
Staatliches Rechnungswesen und Zahlungsvollzug (Vertiefung)
Kosten- und Leistungsrechnung
E-Government und Datenschutz
Förderungsverwaltung einschließlich Grundzüge des Beihilfen- und Subventionsrechts
Repräsentation und Auslandsbeziehungen
Zivil- und Katastrophenschutz
Auf die Grundausbildung für Funktionen der Ebene Fachbearbeitung sind bei entsprechender Verwendung zur Gänze oder in Teilen anzurechnen:
die erfolgreiche Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit bzw. eines Fachhochschul-Studienganges für Sozialarbeit auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Absolvierung einer medizinischtechnischen Akademie auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Absolvierung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Absolvierung einer Hebammenakademie auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Absolvierung einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Absolvierung einer Bildungsanstalt für Erzieher auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Aufsichtsorgane nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz auf die Teilprüfung im Fachgegenstand;
die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für den Försterdienst auf die Teilprüfung im Fachgegenstand.