Kurztitel

Landes-Verfassungsgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6,

Inkrafttretensdatum

20.10.2010

Text

Artikel 6

Landessymbole

  1. Absatz einsDie Farben des Landes sind weiß-grün.
  2. Absatz 2Das Wappen des Landes ist in grünem Schild der rotgehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt. Der Wappenschild trägt den historischen Hut.
  3. Absatz 3Das Recht zur Führung des Landeswappens steht den öffentlichen Behörden und Ämtern des Landes Steiermark sowie jenen physischen und juristischen Personen zu, die es bisher auf gesetzmäßigem Weg erworben haben. Neubewilligungen zur Führung des steirischen Landeswappens können nur von der Steiermärkischen Landesregierung erteilt werden, die auch nötigenfalls dieses Recht aberkennen kann.
  4. Absatz 4Das Landessiegel enthält den Wappenschild mit dem historischen Hut und die Umschrift „Land Steiermark Republik Österreich“.