Absatz einsGärfutterbehälter müssen sowohl als Hoch- als auch als Tiefsilo in allen ihren Teilen den statischen Erfordernissen entsprechend erstellt werden; ihre Bewehrung muß auf vollen Wasserdruck bemessen werden.
Salzburg
Land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerschutzverordnung
Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 1977, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 1983,
Paragraph 11 b,
01.06.1983
Abschnitt 4
Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel
Gärfutterbehälter
Paragraph 11 b,