Kurztitel

2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 71/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9,

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Text

Artikel 9

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vereinbarungspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.