Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Bezirksabfallverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 81 aus 1998, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 128 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Text

Paragraph 2,

Sitzungsgeld

  1. Absatz einsDen Mitgliedern eines Verbandsvorstandes, den Mitgliedern von Verbandsausschüssen sowie den Mitgliedern der Verbandsversammlungen gebührt für jede Teilnahme an einer Sitzung als Ersatz für Zeitversäumnis und Aufenthaltskosten eine Entschädigung von 50 Euro. Anmerkung, Landesgesetzblatt Nr. 128 aus 2001,)

  1. Absatz 2Die Entschädigung gemäß Absatz eins, ist mittels eines Antrages geltend zu machen.