Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 84,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 84,

Gemeindeverband der Musikschule Erlauftal

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Bergland beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Erlauftal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Petzenkirchen sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Jänner 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 14,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 20. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinden Gresten, Gresten-Land, Gaming und Lunz am See und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  5. Absatz 5Die von der Verbandsversammlung am 17. Mai 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.