Niederösterreich
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
LGBl. 1600/2-57
Paragraph 64,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die von den Gemeinden Behamberg, Ernsthofen und Haidershofen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Behamberg – Ernsthofen – Haidershofen” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.