(5)Absatz 5Der Beitritt der Gemeinden Bergern im Dunkelsteinerwald, Furth bei Göttweig, Hohenwarth-Mühlbach am Manhartsberg, Mautern an der Donau, Paudorf und Rossatz in der Wachau sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 10. November 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 3 lit.a, b und c, § 11 Abs. 4 Z 1, 2, 6 und 7, § 11 Abs. 8) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Bergern im Dunkelsteinerwald, Furth bei Göttweig, Hohenwarth-Mühlbach am Manhartsberg, Mautern an der Donau, Paudorf und Rossatz in der Wachau sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 10. November 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 2,, Paragraph 6, Absatz eins und 3, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 11, Absatz 3, Litera ,, b und c, Paragraph 11, Absatz 4, Ziffer eins,, 2, 6 und 7, Paragraph 11, Absatz 8,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.