Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 27,

Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Thayatal bei Hardegg

             (1)

  1. Ziffer eins
    Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 27, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Hardegg und Weitersfeld. In Anlage A zu Paragraph 27, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
  2. Ziffer 2
    Die Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 27, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
    Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Horn
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Hardegg
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Weitersfeld
  1. Absatz 2Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Thayatal bei Hardegg, AT1208A00, sind folgende:
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch eins der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:
      3130 Schlammfluren
      3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
      3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
      4030 Trockene Heiden
      6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
      6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
      6240 Osteuropäische Steppen*
      6410 Pfeifengraswiesen
      6430 Feuchte Hochstaudenfluren
      6510 Glatthaferwiesen
      8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
      8230 Pionierrasen auf Silikatkuppen
      8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
      9110 Hainsimsen-Buchenwälder
      9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
      9150 Trockenhang-Kalkbuchenwälder
      9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
      9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
      91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:
      Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Großes Mausohr (Myotis myotis), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Kammmolch (Triturus cristatus), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Rotbauchunke (Bombina bombina), Weißflossengründling (Gobio albipinnatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Koppe (Cottus gobio), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria).
  2. Absatz 3Für das FFH-Gebiet Thayatal bei Hardegg werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Absatz 2, ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
    • Strichaufzählung
      Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
    • Strichaufzählung
      Fließgewässerabschnitten mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik, deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist,
    • Strichaufzählung
      naturnahen, für Fischpopulationen durchgängigen Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer Dynamik,
    • Strichaufzählung
      trockenen Heiden,
    • Strichaufzählung
      natürlichem und naturnahem trockenen Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
    • Strichaufzählung
      naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,
    • Strichaufzählung
      mageren Flachland-Mähwiesen,
    • Strichaufzählung
      störungsfreien, steinigen Felsabhängen mit Felsspaltenvegetation und nicht touristisch erschlossenen Höhlen,
    • Strichaufzählung
      naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
    • Strichaufzählung
      ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse.
  3. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Thayatal und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.