Absatz einsVerboten sind
- Litera aVeranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen;
- Litera bExperimente, durch welche die Besucher der Veranstaltung gefährdet werden können, insbesondere Experimente auf dem Gebiet der Hypnose oder der Suggestion, bei denen sich der Veranstalter aus dem Kreis der Besucher der Veranstaltung bedient;
- Litera cVeranstaltungen, bei welchen die Besucher durch spielerische Tätigkeiten oder Wettbewerbe zur Konsumation beträchtlicher Mengen an Alkohol, die geeignet sind schwere alkoholische Rauschzustände herbeizuführen, angeregt werden.