Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Entwicklungsprogramm Raum Klagenfurt

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 1981, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 76 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

26.05.2009

Text

Anlage

ENTWICKLUNGSPROGRAMM RAUM KLAGENFURT

  1. Litera l
    Planungsraum

Der Planungsraum Klagenfurt umfaßt die Gebiete der Gemeinden Ebental, Grafenstein, Keutschach, Klagenfurt, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Poggersdorf und Pörtschach am Wörther See.

  1. Ziffer 2
    Leitziele (allgemeine Entwicklungsziele) für das Landesgebiet

Für den Planungsraum gelten insbesondere folgende Leitziele aus dem Kärntner Raumordnungsgesetz:

  1. Litera a
    Der Bevölkerung Kärntens soll durch die Wirtschaftsstruktur des Landes die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft gesichert werden. Es ist anzustreben, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

  1. Litera b
    Das Verkehrsnetz ist so auszubilden, daß Kärnten in den europäischen Großraum eingegliedert wird und sich die Wirtschaft des Landes entfalten kann. Auf die vorausschaubare Entwicklung, auf ein Höchstausmaß an Sicherheit und auf die Schonung der Erholungsräume ist Bedacht zu nehmen.

  1. Litera c
    Die Siedlungstätigkeit soll zur Verdichtung der Bebauung führen. Die Siedlungsräume sind entsprechend den örtlichen Bedürfnissen der Bevölkerung aufzuschließen und dem Verkehrsnetz anzugliedern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfes sowie die ärztliche Betreuung sind zu gewährleisten. Die Entfaltung des kulturellen und sozialen Lebens ist durch Einrichtungen, die diesem Zweck entsprechen, an geeigneten Orten zu sichern. Den Erfordernissen der Erholung und der körperlichen Ertüchtigung ist Rechnung zu tragen.

  1. Litera d
    Die Eigenart der Kärntner Landschaft sowie deren natürliche Bestimmung, auch als Erholungsraum und Grundlage des Tourismus zu dienen, ist zu bewahren.

  1. Ziffer 3
    Leitziele für den Kärntner Zentralraum

3.1 Der Zentralraum ist so zu entwickeln und zu gestalten, daß er seiner Funktion als wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Schwerpunktraum Kärntens in bestmöglicher Weise gerecht wird. Dabei ist auf die angestrebte Entwicklung der übrigen Landesteile Bedacht zu nehmen.

3.2 Der Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Kärntner Zentralraum und den benachbarten Zentralräumen sowie den nähergelegenen Verdichtungsgebieten in Italien und Jugoslawien ist besondere Bedeutung beizumessen.

3.3 Die zentralen Orte sind so zu entwickeln, daß sie ihre überregionalen und regionalen Funktionen für die Bevölkerung bei jeweils zumutbarem Zeitaufwand in bestmöglicher Weise wahrnehmen können. Auszubauen oder zu entwickeln im Raum Klagenfurt sind:

als Oberzentrum die Landeshauptstadt Klagenfurt;

als Unterzentren die Orte Ebental, Grafenstein, Krumpendorf, Pörtschach am Wörther See;

als Kleinzentren die Orte Köttmannsdorf, Maria Saal und Moosburg.

3.4 Die Siedlungsstruktur soll insbesondere im Oberzentrum so entwickelt und gestaltet werden, daß durch eine überdurchschnittliche Verdichtung der Wohn- und Arbeitsstätten in den Einzugsbereichen der öffentlichen Massenverkehrsmittel eine möglichst günstige öffentliche Verkehrsbedienung erzielt werden kann.

3.5 Der Ausbau der Infrastruktur im Zentralraum soll unter besonderer Bedachtnahme auf eine Stärkung überregionaler Funktionen so erfolgen, daß für die Bevölkerung ein hoher Lohn-, Wohn- und Freizeitwert erreicht und auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Er soll weiters so vorgenommen werden, daß er den charakteristischen Aufgaben der zentralen Orte und Funktionsgebiete jeweils im besonderen Maße zu entsprechen vermag. Dabei soll auf eine ganzjährige Nutzung sowie auf die Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushaltes in bestmöglicher Weise Bedacht genommen werden. Ebenso ist dafür zu sorgen, daß die Umweltschutzbelange Berücksichtigung finden.

4. Leit-, Haupt- und Teilziele für den Raum Klagenfurt

4.1 Leitziele

4.1.1 Überregionale und regionale Funktionen

Als Teilgebiet des Kärntner Zentralraumes ist der Raum Klagenfurt (Planungsraum) so zu entwickeln und zu gestalten, daß er seine regionalen und überregionalen Funktionen als wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Schwerpunktraum in bestmöglicher Weise wahrnehmen kann und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Weiterentwicklung dieses Gebietes gesichert ist. Insbesondere ist auf den Ausbau der politischen, wirtschaftlichen, administrativen und kulturellen Funktionen der Landeshauptstadt Bedacht zu nehmen.

4.1.2 Ausbau der Infrastruktur

Der Ausbau der Infrastruktur hat so zu erfolgen, daß zwischen dem Planungsraum und den angrenzenden Gebieten sowie den nahegelegenen Ober-, Mittel- und Unterzentren kontinuierliche und enge Verflechtungen ermöglicht werden. Er ist ferner so vorzunehmen, daß der unterschiedlichen Struktur der Funktionsgebiete in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

Beim Ausbau der Infrastruktur ist ferner darauf Bedacht zu nehmen, daß zwischen den ehemaligen Gemeindegebieten Klagenfurt, Ebental, Grafenstein, Moosburg, Ottmanach und St. Thomas am Zeiselberg sowie den mit Wirkung vom l. Jänner 1973 eingemeindeten Gebieten so enge Verflechtungen erfolgen daß innerhalb der neuen Gemeindegrenzen gleichwertige Lebensbedingungen gewährleistet sind.

4.1.3 Entwicklung der zentralen Orte

Die zentralen Orte sind so zu entwickeln und zu gestalten, daß insbesondere die erforderlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen unter günstigen Voraussetzungen und mit zumutbarem Zeitaufwand von der Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung des Planungsraumes erreicht werden können.

4.1.4 Landschaftspflege und Umweltschutz

Auf die Schonung, Erhaltung und Pflege der Landschaft sowie auf die Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushaltes ist im Interesse der Wohnbevölkerung, des Fremdenverkehrs und der Landwirtschaft besonders zu achten. Dabei sind die Schutz- und Pflegemaßnahmen durch eine wirksame Bodenvorratspolitik zu ergänzen.

Die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen im Seeuferbereich ist in bestmöglicher Weise zu berücksichtigen.

Stillgelegte Entnahmestellen für Sand, Kies und Lehm sind durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen zu rekultivieren.

4.1.5 Entwicklung des industriellen und gewerblichen Sektors

Die Vorteile des Planungsraumes hinsichtlich der Lagegunst, der infrastrukturellen Gegebenheiten, des Bevölkerungs- und Arbeitskräftepotentials für die Weiterentwicklung einer leistungsstarken Industrie und eines wettbewerbfähigen Gewerbes sind zu nutzen.

Dabei ist die räumliche Trennung von Betriebsgebieten des gewerblich-industriellen Sektors von Gebieten mit intensiver Fremdenverkehrsnutzung anzustreben. Bei der Festlegung von Einkaufszentren ist auf die Aufrechterhaltung der Nahversorgung der Bevölkerung im Umland Bedacht zu nehmen.

4.2 Hauptziele

4.2.1 Zentrale Orte

Das Oberzentrum Klagenfurt ist insbesondere hinsichtlich seiner überregionalen Funktionen als Landeshauptstadt weiter zu entwickeln. Dies soll erreicht werden durch den Ausbau der öffentlichen Einrichtungen, insbesondere des Sozial-, Bildungs- und Kulturwesens, durch Schaffung günstiger infrastruktureller Voraussetzungen für den Ausbau öffentlicher und privater Dienstleistungs-Einrichtungen, durch die Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen, insbesondere den Ausbau der Südautobahn, durch den Ausbau eines leistungsfähigen Fern- und Nahverkehrssystems und durch die Vorsorge für aufgeschlossene, ausreichend große und günstig gelegene Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Die Unterzentren Krumpendorf und Pörtschach am Wörther See sind unter Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung der Landschaft so zu entwickeln, daß der Funktion als Fremdenverkehrs-Schwerpunkt im Wörther-See-Gebiet in bestmöglicher Weise Rechnung getragen werden kann.

Der Ausbau der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen hat daher so zu erfolgen, daß die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen vor allem im Seeuferbereich besondere Berücksichtigung findet.

Um die große Abhängigkeit vom Sommer-Fremdenverkehr zu verringern, soll die Errichtung umweltfreundlicher produzierender Gewerbebetriebe auf geeigneten Standorten durch die Bereitstellung von erschlossenen Flächen gefördert werden.

Die Unterzentren Ebental und Grafenstein sind so zu entwickeln, daß sie vor allem ihren regionalen Funktionen auch für die Bevölkerung der Nachbargemeinden noch besser entsprechen können. Dies soll insbesondere durch den Ausbau der regionalen Verkehrsverbindungen, des Schul- und Bildungswesens, der privaten Dienstleistungs-Einrichtungen sowie durch die Vorsorge für aufgeschlossene Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe von regionaler und überregionaler Bedeutung erreicht werden.

Das Kleinzentrum Moosburg ist unter besonderer Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des Landschaftshaushaltes - vor allem im Gebiete der Moosburger Teiche - und die Erhaltung der Landschaft zu entwickeln.

Der Ausbau der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen sowie die Errichtung umweltfreundlicher, produzierender Gewerbebetriebe hat so zu erfolgen, daß die Wahrnehmung regionaler Funktionen ermöglicht und verbessert werden kann.

Die Kleinzentren Köttmannsdorf und Maria Saal sind hinsichtlich der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen und des produzierenden Gewerbes so auszubauen, daß sie auch regionale Funktionen ausüben können.

Die Orte Keutschach, Maria Wörth und Reifnitz sind wegen ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrs-Schwerpunkte und ihrer Bevölkerungszahl unter besonderer Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung der Landschaft zu Kleinstzentren zu entwickeln. Dabei ist insbesondere auf die bestmögliche Nahversorgung der Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung Bedacht zu nehmen. Zur Verringerung der großen Abhängigkeit vom Sommerfremdenverkehr soll die Errichtung umweltfreundlicher produzierender Gewerbebetriebe auf geeigneten Standorten durch die Bereitstellung von erschlossenen Flächen ermöglicht und gefördert werden. Die Orte Maria Rain, Poggersdorf und Lassendorf-Deinsdorf sind wegen ihrer günstigen Verkehrslage und ihrer Bevölkerungszahl zu Kleinstzentren so zu entwickeln, daß sie insbesondere die bestmögliche Nahversorgung der Bevölkerung gewährleisten können.

Der Ausbau der öffentlichen und privaten Dienstleistungs-Einrichtungen hat daher so zu erfolgen, daß sie dieser zentralen Funktion entsprechen können.

Weiters soll die Errichtung von umweltfreundlichen produzierenden Gewerbebetrieben auf geeigneten Standorten durch die Bereitstellung von erschlossenen Grundflächen gefördert werden.

4.2.2 Besiedelung

Die Inanspruchnahme von Bauland soll nur in dem Ausmaß erfolgen, als Verkehrserschließung, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallstoffbeseitigung und Energieversorgung gewährleistet sind. Aus gemeindewirtschaftlichen Gründen sollen jeweils die Gebiete mit der höchsten Versorgungsgunst zuerst bebaut werden. Dabei ist auf die Sicherung geeigneter Flächen für Dienstleistungsbetriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs Bedacht zu nehmen. Die Festlegung von Flächen für Einkaufszentren soll bei Bedarf nur im Oberzentrum bzw. in den Unterzentren im Bereich größerer Siedlungsgebiete erfolgen. Im Einzugsbereich der Eisenbahn-Haltepunkte ist eine maßvolle Verdichtung der Besiedlung anzustreben, um so eine Verlegung des Schüler- und Berufspendelverkehrs auf die Schiene zu fördern. Bei der Festlegung von Bauland sowie von Verkehrswege- und Versorgungsleitungsnetzen ist auf Gebiete mit hohem Grundwasserstand, auf Vermurungs- und Überflutungsgebiete sowie auf den Schutzbereich der Pipeline, Luftverunreinigung, Gewässerverunreinigung und Lärmerregung besonders Bedacht zu nehmen. Neue Siedlungsgebiete sind nur außerhalb der Immissionsbereiche von Industriebetrieben, Autobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnlinien sowie des Flughafens, jedoch in der Nähe der Haltepunkte öffentlicher Verkehrsmittel festzulegen. Um eine bestmögliche und gemeindewirtschaftlich günstige Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen zu gewährleisten, ist die Zusammenfassung bestehender und neuer Siedlungsgebiete zu Wohnvierteln und Wohnbezirken erforderlich. Dabei soll die Einwohnerzahl eines Wohnviertels mindestens so groß sein, daß der Bestand einer vierklassigen Volksschule auf Dauer gesichert ist. Die Größe eines Wohnbezirkes hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Bevölkerungszahl ab. Er soll jedoch mindestens zwei Wohnviertel umfassen. Wohnviertel und Wohnbezirke sind jeweils aus einer städtebaulichen Konzeption zu entwickeln, die Erweiterungsmöglichkeiten zuläßt.

Industrie- und Gewerbeflächen für Betriebe von regionaler und überregionaler Bedeutung sind nach Möglichkeit zu Industriegebieten bzw. zu Industriebezirken zusammenzufassen und mit den erforderlichen Dienstleistungs-Einrichtungen auszustatten. Dabei ist auf Gebiete mit besonderer Lage- und Versorgungsgunst Bedacht zu nehmen. Bei der Standortfestlegung ist besonders zu beachten, daß Siedlungs- und Naherholungs- oder Fremdenverkehrsgebiete nicht durch Immissionen beeinträchtigt werden und daß die Abwasserbehandlung und Abfallstoffbeseitigung gesichert sind. Eine zusätzliche punktuelle Verkehrsbelastung des kommunalen Straßennetzes ist zu vermeiden und eine günstige Lage zu Eisenbahnlinien anzustreben.

4.2.3 Verkehr

Beim Ausbau des Verkehrswegenetzes ist eine möglichst weitgehende Verknüpfung des Autobahn-, Bundes-, Landes- und Gemeindestraßennetzes untereinander sowie mit dem Eisenbahnnetz erforderlich.

Für die wirtschaftliche Entwicklung des Planungsraumes ist eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen zu den österreichischen Zentralräumen und den benachbarten Verdichtungsgebieten in Italien und Jugoslawien durch einen raschen Ausbau des Bundesstraßen- und Autobahnnetzes von besonderer Bedeutung.

Auf die Entlastung von Fremdenverkehrs-Schwerpunkten, größeren Wohngebieten sowie Kleinst-, Klein- und Unterzentren vom Durchgangsverkehr durch den Bau von Umfahrungsstraßen ist Bedacht zu nehmen. Insbesondere sollen in diesen Gebieten verkehrsarme Zonen vorgesehen werden.

Dem Flächenbedarf des Wirtschaftsverkehrs in den Geschäftsgebieten und Industriegebieten sowie des ruhenden Verkehrs in den Geschäftsgebieten, Siedlungsgebieten, Industriegebieten, Fremdenverkehrszonen, Naherholungs- und Wintersportgebieten ist unter Bedachtnahme auf den zukünftigen Bedarf durch rechtzeitige Flächensicherung Rechnung zu tragen. Die öffentlichen Personenverkehrsmittel sollen der angestrebten räumlichen Struktur entsprechend ausgebaut werden. Die Fahrpläne der einzelnen öffentlichen Personenverkehrsmittel sollen gegenseitig so abgestimmt werden, daß zu möglichst allen Tageszeiten gute Verkehrsbedingungen bestehen. Ein Verkehrsverbund der öffentlichen Verkehrsträger soll angestrebt werden.

Der Ausbau des Personen-Nahverkehrs ist besonders im Hinblick auf die zunehmende Belastung der Bundes- und Landesstraßen während der Sommersaison sowie wegen des Berufs- und Schülerverkehrs zu fördern. Bei der Schaffung neuer Eisenbahn-Haltestellen, insbesondere im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt, soll auf eine ausreichende Fahrgastfrequenz Bedacht genommen werden. Zur Gewährleistung einer entsprechenden Rentabilität des zukünftig erforderlichen schienengebundenen Personen-Nahschnellverkehrs ist eine Verdichtung der Wohn- und Arbeitsplätze im Einzugsbereich der Haltepunkte anzustreben. Die Kapazität und Qualität der Güterumschlags- und Beförderungsanlagen soll durch die rechtzeitige Anpassung an die zukünftigen Bedürfnisse des Straßen- und Schienenverkehrs, durch die bestmögliche Verbindung zwischen diesen Verkehrsarten sowie unter Bedachtnahme auf die zukünftige Industrie- und Gewerbeentwicklung verbessert werden.

4.2.4 Versorgung

4.2.4.1 Energieversorgung

Bei der räumlichen Entwicklung ist auf den künftigen Energiebedarf besonders Bedacht zu nehmen. Insbesondere ist für die auszubauenden oder zu entwickelnden zentralen Orte, Industriegebiete und Fremdenverkehrs-Schwerpunkte die Versorgung mit der notwendigen Kapazität rechtzeitig sicherzustellen. Die Versorgung des Planungsraumes mit Gas und der Einsatz von Fernwärme zur Sicherung der Energieversorgung soll gefördert werden.

4.2.4.2 Wasserversorgung

Die genutzten und nutzungswürdigen Quell- und Grundwasservorkommen sollen so weit wie möglich geschützt, erhalten und vorsorglich beansprucht werden. Der Ausbau regionaler Wassergewinnungs- und Versorgungsanlagen ist anzustreben. Die hiefür erforderlichen Flächen sind rechtzeitig in den Flächenwidmungsplänen zu sichern. Die regionalen Wasserversorgungsanlagen sollen zu einem überregionalen Wasserversorgungsnetz verbunden werden. Auf den vorsorglichen Schutz von Heilquellen ist Bedacht zu nehmen.

4.2.4.3 Schutzwasserbau

Flußbau- und Wildbachverbauung sind im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung und unter Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege durchzuführen.

4.2.4.4 Abwasserbehandlung und Abfallstoffbeseitigung

Im Interesse der Reinhaltung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer ist in den bebauten Gebieten für eine hygienisch einwandfreie Beseitigung der Abwässer zu sorgen.

Um eine ausreichende Reinhaltung der Badeseen und Vorfluter zu gewährleisten, sind insbesondere in den Fremdenverkehrszonen regionale Abwasserbehandlungsanlagen zu errichten.

Ebenso sind die Voraussetzungen für eine geordnete Abfallstoffbeseitigung in regionalen Behandlungsanlagen unerläßlich.

4.2.5 Öffentliche Einrichtungen

4.2.5.1 Konzentration öffentlicher Einrichtungen in zentralen Orten

Um eine bestmögliche Versorgung der Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung bei zumutbarem Wegaufwand zu erreichen, ist die Konzentration öffentlicher Einrichtungen in geeigneten zentralen Orten anzustreben. Dabei sollen jeweils Art der öffentlichen Einrichtung und Art der Funktion des zentralen Ortes miteinander in Einklang stehen. Beim Ausbau der öffentlichen Einrichtungen sollen möglichst gemeinsame Investitionen benachbarter Gemeinden mit dem Ziel der Kostenminderung und Leistungsvergrößerung angestrebt werden. Auf die möglichst frühzeitige Flächensicherung durch Festlegung von Flächen für besondere Verwendungszwecke ist Bedacht zu nehmen.

4.2.5.2 Verwaltungseinrichtungen

In der Landeshauptstadt Klagenfurt und den Gemeindehauptorten sollen günstig gelegene Standorte für öffentliche Verwaltungseinrichtungen festgelegt werden.

4.2.5.3 Kindergärten, Schulen, Einrichtungen des Bildungswesens

Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sind im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung und in Übereinstimmung mit den Schulentwicklungsplänen des Landes zu errichten bzw. auszubauen. Kindergärten sollen auf verkehrssicheren, von Wohngebieten leicht erreichbaren Standorten in genügender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.

Dabei ist eine Zusammenfassung mit Volksschulen anzustreben. Volksschulen sind unter besonderer Berücksichtigung der angestrebten Siedlungsentwicklung so zu dimensionieren, daß der Unterricht in mindestens vier Jahrgangsklassen erfolgen kann. Auf die gute Erreichbarkeit von den Siedlungsgebieten auf sicheren Schulwegen ist besonders Bedacht zu nehmen.

Sonderschulen sollen im notwendigen Umfang in den Hauptschulorten errichtet werden.

Allgemein- und berufsbildende mittlere und höhere Schulen sollen im Oberzentrum, fallweise auch in Unterzentren errichtet bzw. ausgebaut werden. Bei der Standortfestlegung ist auf die angestrebte Entwicklung des jeweiligen Einzugsbereiches, auf eine günstige Erreichbarkeit von den Haltepunkten öffentlicher Verkehrsmittel und auf Erweiterungsmöglichkeiten besonders Bedacht zu nehmen. Für den weiteren Ausbau der Universität sollen ausreichend große Grundstücksflächen gesichert werden.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung von regionaler Bedeutung sollen im Oberzentrum und in den Unterzentren errichtet bzw. ausgebaut werden.

Bei der Standortfestlegung von Schulen soll die Zusammenfassung mehrerer Schulen mit ähnlichen Einzugsbereichen zu einem leistungsfähigen Schulzentrum angestrebt werden, um eine mehrfache Nutzung der Verkehrs-, Sport- und Spielflächen zu ermöglichen.

4.2.5.4 Öffentliche Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens

Standorte für die notwendigen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sind unter Berücksichtigung der angestrebten räumlichen Entwicklung, der Bevölkerungsentwicklung sowie der Sozial- und Altersstruktur im Planungsraum festzulegen. Insbesondere ist auf die Flächensicherung in Verkehrs- und klimatisch günstigen und immissionsfreien Standorten Bedacht zu nehmen.

4.2.6 Einrichtungen für Erholung und Sport

Für Erholung, Spiel und Sport sind ausreichend große, zu den Siedlungsgebieten und Haltepunkten öffentlicher Verkehrsmittel günstig gelegene Einrichtungen zu schaffen bzw. auszubauen. Dabei ist bei der Standortfestlegung auf die speziellen Bedürfnisse von Tages-, Wochenend- und Urlaubserholung besonders Bedacht zu nehmen.

Einrichtungen für die tägliche Erholung der Wohnbevölkerung in allen Siedlungsgebieten sind daher in zumutbarer Entfernung für Fußgänger zu errichten bzw. auszubauen. Insbesondere ist die Schaffung zusammenhängender Fuß- und Radwegnetze sowie von ausreichenden und günstig gelegenen Kinderspielplätzen anzustreben.

Einrichtungen für die Wochenenderholung (Ausflugsgaststätten, Rastplätze, Sportstätten u. dgl.) sollen in Naherholungsgebieten so geschaffen werden, daß sie von Verkehrswegen leicht erreichbar sind. Die Verbindung dieser Einrichtungen durch ein Fuß- und Radwegenetz ist anzustreben. Bei der Festlegung von Einrichtungen für die Urlaubserholung ist besonders in den Uferzonen der Badeseen auf eine maßvolle Konzentration gleichartiger Einrichtungen zur Erhaltung freier Landschaft Bedacht zu nehmen. Dabei soll die allgemeine Zugänglichkeit der Seeufer soweit als möglich gewährleistet und eine weitere Verbauung der Seeufer für private Zwecke vermieden werden. Auf die Errichtung von Uferpromenaden, Rad- und Fußwegenetzen, Fußgängerbereichen sowie Segelbootshäfen soll Bedacht genommen werden.

4.2.7 Einrichtungen für Zivilschutz und Landesverteidigung

Die raumbeanspruchenden Erfordernisse der Landesverteidigung sollen nach Möglichkeit außerhalb von Siedlungsgebieten, Industriegebieten und Fremdenverkehrszentren gedeckt werden. Für den gesamten Planungsraum ist die Erhaltung des natürlichen Hinderniswertes anzustreben und eine Erhöhung desselben an bedeutsamen Bewegungslinien zu ermöglichen.

4.3 Teilziele

4.3.1 Zentrale Orte

4.3.1.1. Festlegungen für die Entwicklung des Oberzentrums Landeshauptstadt Klagenfurt

Wichtigste Voraussetzungen für die Entwicklung des Oberzentrums Klagenfurt sind die Festlegung eines der zukünftigen Entwicklung entsprechenden Geschäftsbezirkes, eines erweiterungsfähigen Industriebezirkes und ausreichend großer und günstig gelegener Naherholungsbezirke bzw. Naherholungsbereiche.

Zur Stärkung der überregionalen Funktionen als Landeshauptstadt ist auf die Festlegung ausreichend großer und verkehrsgünstig gelegener Flächen für besondere Verwendungszwecke für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen besonders Bedacht zu nehmen. Einem diesen Funktionen entsprechenden Ausbau des Hauptverkehrsstraßennetzes und des Liniennetzes der öffentlichen Verkehrsmittel kommt deshalb wesentliche Bedeutung zu.

Geschäftsbezirk

In dem von Hauptbahnhof - Karawankenzeile - Rosentaler Straße - Villacher Ring - Feldkirchner Straße - Kraßniggstraße - St. Veiter Straße - St. Veiter Ring - Völkermarkter Ring - Völkermarkter Straße - Rudolfsbahngürtel begrenzten Geschäftsbezirk ist die Festlegung von Bauland vorwiegend nur als Geschäftsgebiet, im übrigen als gemischtes Baugebiet und als Wohngebiet zulässig.

Bei der Festlegung von Verkehrsflächen ist auf den Flächenbedarf des öffentlichen und des Wirtschaftsverkehrs sowie auf die Schaffung von Fußgängerzonen im besonderen Maße Bedacht zu nehmen.

Das Parkplatzangebot im Geschäftsgebiet und die Leistungsfähigkeit der Zufahrtsstraßen müssen dabei übereinstimmen.

Industriebezirk

Für das Gebiet, das von der Bahnlinie Klagenfurt-Rosenbach, der Bahnlinie Klagenfurt-Bleiburg, der Glanfurt und der Gemeindegrenzen zu Ebental begrenzt wird, ist die Festlegung von Bauland außerhalb des Bereiches bestehender Wohnsiedlungen nur als Leichtindustriegebiet zulässig.

Im nördlichen Anschluß der Bahnlinie Klagenfurt-Bleiburg, im Bereich der Gemeindegrenze zu Ebental, hat die Festlegung von Bauland als Leichtindustriegebiet so zu erfolgen, daß die abschnittweise Errichtung eines einheitlich gestalteten Industriebezirkes erfolgen kann.

Bei der Festlegung von Verkehrsflächen in diesen Bereichen ist auf eine bestmögliche Erschließung durch Schleppbahnen und auf eine gute Anbindung an die Süd-Autobahn und das Bundesstraßennetz sowie auf ausreichende Flächen für den Wirtschaftsverkehr und den ruhenden Verkehr Bedacht zu nehmen. Für Dienstleistungs-Einrichtungen, die dem gesamten Industriebezirk dienen, sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke festzulegen.

Naherholungsbezirke bzw. Naherholungsbereiche

Die Schaffung eines Naherholungsbezirkes Kreuzbergl, dessen Grenze im Westen, Süden und Osten mit der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kreuzbergl und im Norden mit der Grenze des zwölften Stadtbezirkes von Klagenfurt zusammenfällt, sowie die Einrichtung eines Naherholungsbezirkes Wörther-See-Ost, der von Metnitzstrand - Bahnlinie Klagenfurt- Villach - Kärntner Straße (B 83) - Lendkanal - Wörther-See-Südufer-Straße (bis Stadtgrenze) - Wörther See begrenzt wird, soll angestrebt werden. Außerdem sollen der Spitalberg und der Ehrentaler Berg als Naherholungsbereiche insbesondere für die tägliche Erholung sowie der Maria Saaler Berg als Naherholungsbereich insbesondere für die Wochenenderholung entwickelt werden. Dabei ist die Festlegung von Flächen für spezifische Erholungsnutzungen nur zulässig, wenn sie zur Schaffung von notwendigen Erholungs- und Sporteinrichtungen dient. Ebenso ist die Festlegung von Bauland nur dann zulässig, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Beiderseits der Glan und Glanfurt sind ausreichend breite Grünzonen als Naherholungsbereiche vorzusehen.

Weiters ist auf die für die Landeshauptstadt Klagenfurt ebenfalls bedeutenden Naherholungsgebiete Sattnitzberg, Plöschenberg, Schrottkogel, Maierniggalpe, Siebenhügel, Stifterkogel, Zwanzgerberg, Radsberg, Magdalensberg, Ulrichsberg, Keutschacher-Seetal, Pyramidenkogel und Moosburger-Teichlandschaft zur Bewahrung ihrer Erholungsfunktion vorsorglich Bedacht zu nehmen.

Die Festlegung von Verkehrsflächen soll die Errichtung eines geschlossenen Rad- und Fußwegenetzes gewährleisten, das insbesondere die Sport- und Erholungs-Einrichtungen sowie die in Randlage anzuordnenden Parkplätze miteinander verbindet.

Zur Bewahrung der Erholungsgunst ist die kontinuierliche Durchführung von wirksamen Landschaftspflegemaßnahmen anzustreben.

4.3.1.2 Festlegungen für den Ausbau der Unterzentren Ebental, Grafenstein, Krumpendorf und Pörtschach am Wörther See

Ebental

Günstig gelegene, ausreichende große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung sind im Ortsgebiet von Ebental festzulegen. In dem nördlich der Glan gelegenen Baugebiet sollen solche Flächen insbesondere für Zwecke des Großhandels- und Gütertransportes vorgesehen und gesichert werden.

Im nordöstlichen Bereich von Ebental hat die Festlegung von Bauland als Leichtindustriegebiet so zu erfolgen, daß die abschnittweise Errichtung eines einheitlich gestalteten Industriebezirkes erfolgen kann.

Für Dienstleistungs-Einrichtungen, die dem ganzen Industriebezirk dienen, sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen festzulegen.

Eine bestmögliche Erschließung durch Schleppbahnen und Anbindung an die Süd-Autobahn (A 2), die Packer Straße (B 70) und Görtschitztal Straße (B 92) sowie das Hauptstraßennetz muß gewährleistet sein.

Grafenstein

Im Ortsgebiet von Grafenstein sind günstiggelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung festzulegen.

In dem nördlich und südlich der Eisenbahnstation Grafenstein gelegenen Gebiet sowie im Raum Froschendorf ist auf die Festlegung von ausreichenden Leichtindustrieflächen insbesondere für die Errichtung von Gewerbebetrieben Bedacht zu nehmen. Dabei muß eine Anbindung an die Süd-Autobahn (A 2) sowie die Packer Straße (B 70) in bestmöglicher Weise gewährleistet werden.

Krumpendorf

Im Ortsgebiet von Krumpendorf sind ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung festzulegen. Dabei ist der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen insbesondere im Seeuferbereich Rechnung zu tragen.

Nördlich der Bahnlinie Klagenfurt-Villach und in ausreichender Entfernung von den Wohngebieten ist auf die Festlegung von Flächen in vertretbarem Ausmaß für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe Bedacht zu nehmen.

Pörtschach am Wörther See

Günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung sind im Ortsgebiet von Pörtschach am Wörther See so festzulegen, daß sie von der ständig und zeitweise anwesenden Bevölkerung in den Gemeinden Moosburg und Pörtschach am Wörther See günstig erreicht werden können.

Der südlich der Kärntner Straße (B 83) liegende Seeuferbereich ist so zu gestalten, daß die Belange des Fremdenverkehrs, der Erholung und des Wassersports in bestmöglicher Weise Berücksichtigung finden. Nördlich der Kärntner Straße (B 83) sind Flächen in vertretbarem Ausmaß für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe festzulegen, um die überwiegend durch den Sommerfremdenverkehr geprägte Wirtschaftstruktur zu verbessern.

4.3.1.3 Festlegungen für den Ausbau der Kleinzentren Köttmannsdorf, Maria Saal und Moosburg

Im Ortsgebiet von Köttmannsdorf sind ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung festzulegen. Zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sollen verkehrsgünstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für die Errichtung von umweltfreundlichen, produzierenden Gewerbebetrieben festgelegt und nach Bedarf erschlossen werden.

Im Ortsgebiet von Maria Saal sind günstig gelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher und regionaler Bedeutung vorzusehen. Zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sollen bei Bedarf ausreichend große Flächen für umweltfreundliche Gewerbebetriebe erschlossen werden, die so festzulegen sind, daß das charakteristische Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Günstig gelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von Örtlicher und regionaler Bedeutung sind im Ortsgebiet Moosburg festzulegen.

Zur Verbesserung der durch den Sommerfremdenverkehr geprägten Wirtschaftsstruktur sollen ausreichend große und verkehrsgünstig gelegene Flächen zur Errichtung von umweltfreundlichen, produzierenden Gewerbebetrieben festgelegt und nach Bedarf erschlossen werden. Im Gebiet der Moosburger Teiche ist auf die Belange der Erholung unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten Bedacht zu nehmen.

4.3.1.4 Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Keutschach

Im Ortsgebiet von Keutschach sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen festzulegen.

Zur Verbesserung der überwiegend durch Sommerfremdenverkehr geprägten Wirtschaftsstruktur sollen auch verkehrsgünstig gelegene und ausreichend große Flächen für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe festgelegt und nach Bedarf erschlossen werden.

4.3.1.5 Festlegung für den Ausbau des Kleinstzentrums Maria Rain

Im Ortsgebiet Maria Rain sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher Bedeutung vorzusehen.

Im Anschluß an die Eisenbahnhaltestelle Maria Rain soll die Festlegung und - nach Bedarf - die Erschließung von ausreichenden Flächen für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe erfolgen.

4.3.1.6 Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Maria Wörth

Zur Verringerung der großen Abhängigkeit vom Sommerfremdenverkehr sind im Ortsgebiet von Maria Wörth günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen in ausreichendem Maß festzulegen. Dabei ist der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen insbesondere im Seeuferbereich ebenso in besonderer Weise Rechnung zu tragen wie der Erhaltung des charakteristischen Ortsbildes.

4.3.1.7 Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Poggersdorf

Im Ortsgebiet von Poggersdorf sind günstig gelegene, ausreichend große und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher Bedeutung vorzusehen. Insbesondere soll zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur die Festlegung und - nach Bedarf - die Erschließung verkehrsgünstig gelegener und erweiterungsfähiger Flächen für die Errichtung umweltfreundlicher, produzierender Gewerbebetriebe erfolgen.

4.3.1.8 Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Reifnitz

Günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen sind im Ortsgebiet von Reifnitz festzulegen. Der Ausbau dieser Einrichtungen hat so zu erfolgen, daß die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Erholungs- und Wassersportflächen vor allem im Seeuferbereich volle Berücksichtigung findet.

Zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sollen verkehrsgünstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe festgelegt und nach Bedarf erschlossen werden.

4.3.1.9 Festlegungen für den Ausbau des Kleinstzentrums Lassendorf-Deinsdorf

Im Ortsgebiet Lassendorf-Deinsdorf sind günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für öffentliche und private Dienstleistungs-Einrichtungen von örtlicher Bedeutung festzulegen. Zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur soll die Festlegung und - nach Bedarf - die Erschließung von verkehrsgünstig gelegenen und ausreichend großen Flächen für umweltfreundliche, produzierende Gewerbebetriebe erfolgen.

4.3.2 Besiedelung

Bei der Festlegung von Bauland ist auf günstig gelegene und erweiterungsfähige Flächen für besondere Verwendungszwecke für die Errichtung von Wohnviertel- und Wohnbezirkszentren besonders Bedacht zu nehmen. Insbesondere sollen Gebiete mit hoher Standortgunst und guter Infrastrukturausstattung vorrangig bebaut werden. Ferner ist zu gewährleisten, daß Wohnviertel und Wohnbezirke von Hauptverkehrsstraßen tangiert, aber nicht durchquert werden.

Die Verdichtung der Wohn- und Arbeitsstätten in den Einzugsbereichen der Eisenbahn-Haltestellen ist durch die Festlegung entsprechender Dichtewerte in den Bebauungsplänen zu gewährleisten. Weiters ist auf die Belange der Altstadtsanierung und die Sanierung erhaltenswerter Dorfkerne Bedacht zu nehmen. Im gesamten Planungsraum ist die Festlegung von Bauland als Schwerindustriegebiet nicht zulässig.

Die Besiedelung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hoher Standortgunst und guter Infrastrukturausstattung ist erst nach entsprechender Verdichtung der bestehenden Baugebiete zulässig.

4.3.3 Verkehr

Die Festlegung und der Ausbau von Verkehrsflächen hat so zu erfolgen, daß eine Beeinträchtigung der Umgebung durch Lärm und Abgase möglichst vermieden wird. Bei der Festlegung von kommunalen Verkehrsflächen ist auf eine bestmögliche Verknüpfung des Autobahn-, Bundes- und Landesstraßennetzes mit dem kommunalen Hauptstraßennetz besonders Bedacht zu nehmen, wobei die Erschließung und Verbindung wichtiger bestehender Funktionsgebiete Vorrang erhalten soll.

Zur Entlastung der Bundesstraßen im Ortsverkehr sind insbesondere in den Gemeindegebieten Grafenstein, Klagenfurt, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg und Poggersdorf ausreichende Verkehrsflächen für den Bau von kommunalen Parallelstraßen zu sichern.

Kommunale Verkehrsflächen sind ferner so festzulegen, daß im Geschäftsbezirk und in den Wohnbezirkszentren im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt sowie in den Ortszentren der Unter-, Klein- und Kleinstzentren Fußgängerzonen oder verkehrsarme Zonen errichtet werden können.

Der Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes mit Anschluß an die Bildungs- und Erholungseinrichtungen sowie an die Zentren von Arbeits- und Wohnstätten soll angestrebt werden.

Im Hinblick auf die Intensivierung des Personen-Nahschnellverkehrs sind bei den Eisenbahnhaltepunkten Annabichl, Klagenfurt/ Ostbahnhof, Klagenfurt/Hauptbahnhof, Klagenfurt-Lend, Krumpendorf, Pritschitz und Pörtschach am Wörther See günstig gelegene und ausreichend große Parkplätze festzulegen.

Zur Entlastung des Geschäftsbereiches von Klagenfurt vom Individualverkehr sollen bei geeigneten Haltepunkten öffentlicher Verkehrsmittel ausreichend große Auffangparkplätze festgelegt werden.

Bei der Festlegung von Bauland im Flughafenbereich ist auf die Lärmbelästigung besonders Bedacht zu nehmen. In den Fremdenverkehrszentren in den Gemeinden Keutschach, Krumpendorf, Maria Wörth, Moosburg und Pörtschach am Wörther See sind ausreichende Parkplätze so festzulegen, daß eine möglichst geringe Belästigung durch Lärm und Abgase gewährleistet wird.

Größere Parkplätze sind jeweils an das Fußwegenetz anzubinden.

4.3.4 Versorgung

Bei der Festlegung von Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ist insbesondere auf die Wohngebiete, Erholungsgebiete sowie auf Geschäfts- und Industriegebiete Bedacht zu nehmen.

4.3.5 Öffentliche Einrichtungen

Bei der Bemessung und Festlegung der Flächen für besondere Verwendungszwecke für Dienstleistungs-Einrichtungen sind die abschätzbaren Bedürfnisse der zukünftigen Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung zugrunde zu legen.

4.3.6 Einrichtungen für Erholung und Sport

Für die abschätzbaren Bedürfnisse der zukünftigen Wohn-, Arbeits- und Urlaubsbevölkerung sind entsprechend günstig gelegene und ausreichende Grünflächen vor allem in den derzeit unterversorgten Wohngebieten festzulegen.

Diese Grünflächen sollen untereinander bzw. mit den Wohnviertel- und Wohnbezirkszentren sowie mit den Naherholungsgebieten durch ein Fuß- und Radwegenetz verbunden werden, wofür die erforderlichen Verkehrsflächen festzulegen sind.

Insbesondere ist die Festlegung von Verkehrsflächen für die Errichtung eines Fuß- und Radwegenetzes entlang der Glan von Ebental bis zum Landschaftsschutzgebiet Kreuzbergl, weiters entlang der Glanfurt und entlang des Lendkanals bis zum Wörther See sowie eine Verlängerung des Radwegenetzes bis in den Raum St. Veit an der Glan bzw. bis Grafenstein anzustreben.

In gleicher Weise sollen für die maßvolle Erschließung der Landschaftsschutzgebiete Keutschacher-See-Tal, Pyramidenkogel, Schrottkogel, Kreuzbergl und Moosburger Teichlandschaft durch Errichtung von Parkplätzen in Randlage sowie von Fuß- und (oder) Radwegenetzen die erforderlichen Verkehrsflächen festgelegt werden. Insbesondere soll das Naturschutzgebiet Hallegger Teiche durch ein Fuß- und Radwegenetz mit dem Naherholungsbezirk Kreuzbergl verbunden werden, wofür die erforderlichen Verkehrsflächen festzulegen und zu sichern sind.

In den Uferzonen des Wörther Sees, des Keutschacher Sees, des Rauschelesees, des Hafnersees und der Moosburger Teiche sind für die Errichtung von neuen sowie für die Erweiterung von bestehenden Campingplätzen keine Grünflächen mehr zu widmen. Die Schaffung eines Fuß- und Radwegenetzes insbesondere in der Uferzone des Wörther Sees und des Keutschacher Sees ist anzustreben. Weiters ist in den Gemeindegebieten von Krumpendorf, Maria Wörth und Pörtschach am Wörther See die Festlegung von Fußgängerbereichen und Promenaden am Seeufer oder in Seeufernähe anzustreben.

4.3.7 Einrichtungen für Zivilschutz und Landesverteidigung

Bei der Festlegung von Baugebieten ist insbesondere im Raum St. Jakob an der Straße - Gutendorf - Niederdorf und im Raum Ebental - Reichersdorf-Pfaffendorf wegen der Ballung von überregionalen Verkehrswegen, Verkehrsanlagen, Strom- und Rohrleitungen sowie Schieß- und Sprengmittellagern auf die Belange des Zivilschutzes besonders Bedacht zu nehmen. Die Verlegung der Pulvertürme und des Munitionslagers soll angestrebt werden. Um den Übungplatz im Breich der Khevenhüllerkaserne zu erweitern, ist auf die vorsorgliche Sicherung geeigneter Grundflächen Bedacht zu nehmen.