Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Entwicklungsprogramm Nockgebiet

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

16.07.1977

Text

Paragraph eins,

Planungsraum

(l) Für das Nockgebiet wird das in der Anlage enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.

  1. Absatz 2Das Entwicklungprogramm erstreckt sich auf die Gemeinden Krems in Kärnten, Bad Kleinkirchheim, Reichenau und Albeck sowie auf das Gebiet der ehemaligen Gemeinden Kaning in der Gemeinde Radenthein und die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Glödnitz, Deutsch-Griffen und Metnitz in der Gemeinde Weitensfeld-Flattnitz.

  1. Absatz 3Das Entwicklungsprogramm Nockgebiet gilt nicht für das Schutzgebiet des "Nationalparks Nockberge", eingerichtet durch die Verordnung der Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr 79 aus 1986,, in ihrer jeweils geltenden Fassung.