Absatz einsDas Gebiet der Stadt umfaßt die Katastralgemeinden Villach, Föderaun, Judendorf, Perau, St. Martin römisch II und Völkendorf sowie die im Paragraph 51, Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten angeführten Gebiete; weiters die im Paragraph 51, Absatz 2, des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes angeführten Gebiete.