Kurztitel

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf und Jabing

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 33/2012

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 2012, tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.
  2. Absatz 2Die im Paragraph 2, Absatz 2, genannte Anlage wird gemäß Paragraph 6, Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990 kundgemacht und ist bei der Gemeinde Mischendorf, bei der Gemeinde Jabing, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.