Kurztitel

Burgenländisches Gassicherheitsgesetz 2008

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 47/2009

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Text

Paragraph 4,

Gleichwertigkeitsklausel

Sicherheitstechnische Regeln eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten als gleichwertig, wenn sie den gleichen Schutz der Interessen nach Paragraph 3, Absatz eins, sicherstellen.