Burgenländisches Gassicherheitsgesetz 2008
LGBl.Nr. 47/2009
Paragraph 4,
01.07.2009
Sicherheitstechnische Regeln eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten als gleichwertig, wenn sie den gleichen Schutz der Interessen nach Paragraph 3, Absatz eins, sicherstellen.