Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131145

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Geschäftszahl

16Ok11/16b

Norm

KartG §7

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit von Wettbewerbsregeln wird durch das Bestehen von Regulierungsregeln nicht ausgeschlossen. Vielmehr bleiben die Wettbewerbsregeln anwendbar, soweit im Rahmen der Regulierung Raum für Wettbewerb bleibt. Dies gilt auch für die Beurteilung einer Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Zusammenschluss im Rahmen der Fusionskontrolle.

Entscheidungstexte

TE OGH 2016-12-21 16 Ok 11/16b

Veröff: SZ 2016/142

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131145