OLG Wien
RW0000648
05.08.2004
26Kt132/04 (26Kt167/04 ,26Kt168/04-48)
KarG §34; KartG §42b Abs2 Z2
Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern.
TE OLG Wien 2004-08-05 26 Kt 132/04