Gericht

OLG Wien

Rechtssatznummer

RW0000648

Entscheidungsdatum

05.08.2004

Geschäftszahl

26Kt132/04 (26Kt167/04 ,26Kt168/04-48)

Norm

KarG §34; KartG §42b Abs2 Z2

Rechtssatz

Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern.

Entscheidungstexte

TE OLG Wien 2004-08-05 26 Kt 132/04