Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.03.2002

Geschäftszahl

1Ob47/02x

Norm

ABGB §1170;

Rechtssatz

Fälligkeit des Werklohns ist erst dann gegeben, wenn der Unternehmer dem Besteller Gelegenheit zur Überprüfung des Werks gewährt hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002/03/22 1 Ob 47/02x

Rechtssatznummer

RS0116214