Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
12.01.1995
Geschäftszahl
15Os154/94
Norm
PaßG 1969 §25 Abs3;
StGB §302 Abs1;
Rechtssatz
Die Ausstellung von Sichtvermerken durch einen Zollwachebeamten, ohne sich vorher bei der zwingend anzustellenden Erstprüfung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der gesetzlichen Sichtvermerksversagungsgründe Gewißheit verschafft zu haben, begründet Amtsmißbrauch. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist kein Raum für die Ausübung freien Ermessens.
Entscheidungstexte
TE OGH 1995/01/12 15 Os 154/94
Rechtssatznummer
RS0074275