Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.01.1995

Geschäftszahl

15Os154/94

Norm

PaßG 1969 §25 Abs3;

StGB §302 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausstellung von Sichtvermerken durch einen Zollwachebeamten, ohne sich vorher bei der zwingend anzustellenden Erstprüfung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der gesetzlichen Sichtvermerksversagungsgründe Gewißheit verschafft zu haben, begründet Amtsmißbrauch. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist kein Raum für die Ausübung freien Ermessens.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/01/12 15 Os 154/94

Rechtssatznummer

RS0074275