OGH
06.03.1978
Ds5/77
RDG §57 Abs3;
Die Kontaktaufnahme eines Richters mit einer (Kontrollprostituierten) Prostituierten ist - wenn mit Bekanntwerden dieses Umstandes in einem unbestimmten Personenkreis gerechnet werden muß - ein standeswidriges Verhalten.
TE OGH 1978/03/06 Ds 5/77
RS0072576