Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.03.1978

Geschäftszahl

Ds5/77

Norm

RDG §57 Abs3;

Rechtssatz

Die Kontaktaufnahme eines Richters mit einer (Kontrollprostituierten) Prostituierten ist - wenn mit Bekanntwerden dieses Umstandes in einem unbestimmten Personenkreis gerechnet werden muß - ein standeswidriges Verhalten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/03/06 Ds 5/77

Rechtssatznummer

RS0072576